Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 60
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosen-Versicherung und die Insolvenzentschädigung (Abschaffung des Staatsbeitrags an die Arbeitslosenversicherung) aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (BuA Nr. 22/2014) hat der Landtag über die Abschaffung des Staatsbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die damit verbundenen Massnahmen zur Sicherung des Eigenkapitals der ALV beraten.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Da die Vorlage unbestritten war, bestand für die Regierung kein Anlass, die Gesetzesvorlage nach der ersten Lesung abzuändern.
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
Stabsstelle Finanzen
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
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Vaduz, 24. Juni 2014
LNR 2014-830
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (BuA Nr. 22/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 8. Mai 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung gemäss BuA Nr. 22/2014 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Eintretensvoten haben gezeigt, dass ein Konsens darüber besteht, dass die ALV so ausgestaltet sein soll, dass sie grundsätzlich ohne Beiträge der öffentlichen Hand auskommen kann. Weiter wurden in allen Wortmeldungen die nach der ersten Vernehmlassung (Frühjahr 2013) eingeführten Massnahmen zur Sicherung des Eigenkapitals der ALV begrüsst.
LR-Systematik
8
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837
LGBl-Nummern
2014 / 275
Landtagssitzungen
04. September 2014
Stichwörter
Abschaf­fung des Staats­bei­trages an die ALV
ALV, Abschaf­fung des Staatsbeitrages
ALVG, Abschaf­fung des Staatsbeitrages
Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­g­setz (ALVG), Abschaf­fung des Staatsbeitrages
Staats­bei­trages an die ALV, Abschaffung