Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 65
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Inhalte der Vorlage
4.Holz­heiz­werk und EWR
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses über die Ausrichtung von Beiträgen an die Bürgergenossenschaft Balzers für die Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes 
 
4
Der Hohe Landtag hat sich bereits dreimal mit der finanziellen Unterstützung des Holzheizwerkes Balzers beschäftigt. Letztmals im September 2013 als der Hohe Landtag den Bericht und Antrag 63/2013 zu Kenntnis genommen und dem beiliegenden Finanzbeschluss seine Zustimmung erteilt hat.
Bei der Notifikation der staatlichen Beihilfen bei der EFTA Aufsichtsbehörde (ESA) wurde festgestellt, dass die Subventionen gemäss Bericht und Antrag 63/2013 und beiliegenden Finanzbeschluss in dieser Form nicht den EWR-rechtlichen Vorgaben genügten. In der Folge wurde in Zusammenarbeit mit der EFTA Überwachungsbehörde (ESA) nach einer Lösung der Problematik gesucht. Aufgrund dieser guten Zusammenarbeit konnte eine Vorlage erstellt werden, die den Bestimmungen des Art. 61 EWR-Abkommen (EWRA) genügt. Der vorliegende Finanzbeschluss wurde von der ESA mit Entscheidung 171/14/COL vom 24. April 2014 als mit den staatlichen Beihilferegelungen nach Art. 61 EWRA konform qualifiziert.
Die Änderungen betreffen lediglich kleinere Anpassungen im Finanzbeschluss als auch in der Vereinbarung mit der Holzheizwerk AG, die weder die Höhe der Förderbeträge noch andere essentielle Punkte betreffen. So muss beispielsweise der zwingende Inhalt der Vereinbarung mit der Holzheizwerk AG, der in Artikel 2 des Finanzbeschlusses geregelt ist, um einen Absatz erweitert werden, der klarstellt, dass die Waldbewirtschaftung eine Dienstleistung im allgemeinen Interesse gemäss Verordnung (EU) Nr. 360/2012 darstellt.
5
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Amt für Volkswirtschaft
Stabstelle Finanzen
Stabstelle EWR
6
Vaduz, 01. Juli 2014
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses vom 4. September 2013 über die Ausrichtung von Beiträgen an die Bürgergenossenschaft Balzers für die Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Um die Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern Öl und Erdgas und damit den Ausstoss von unerwünschtem CO2 zu reduzieren, soll das Energieholzpotenzial der Liechtensteiner Wälder maximal ausgeschöpft werden, ohne dadurch die nachhaltige Erbringung der Waldleistungen in Frage zu stellen.
Mit den heute in Liechtenstein betriebenen Holzheizungen lässt sich dieses Ziel nicht erreichen. Mit dem Bau eines zusätzlichen, grossen Holzheizwerkes kann einerseits die Nutzungsmenge von Energieholz erhöht werden, zum andern lassen sich auch "verschmutztes" Holz (Baumstrünke, Holz aus Rüfe- und Lawinen-
7
niedergängen), feines Astmaterial und holzige Gartenabfälle im Land selbst verwerten.
Die Bürgergenossenschaft Balzers (BGB) beschäftigt sich seit 2009 mit Plänen zur Realisierung eines Holzheizwerkes. Im Februar 2011 gelangt sie mit dem Gesuch an die Regierung, den Bau eines Holzheizwerkes, welches gemäss Vorprojekt Gesamtkosten von CHF 10.7 Mio aufweist, mit einer Subvention in Höhe von CHF 3.0 Mio zu unterstützen.
Am 4. September 2013 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Bürgergenossenschaft Balzers für die Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes (Nr. 63/2013) zu Kenntnis genommen und dem beiliegenden Finanzbeschluss seine Zustimmung erteilt.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
2014 / 245
Landtagssitzungen
04. September 2014
Stichwörter
Bür­ger­ge­nos­sen­schaft Bal­zers, För­der­bei­trag für Holz­heiz­werk, Abän­de­rung Finanzbeschluss
För­der­bei­trag für Holz­heiz­werk der Bür­ger­ge­nos­sen­schaft Bal­zers, Abän­de­rung Finanzbeschluss
Holz­heiz­werk der Bür­ger­ge­nos­sen­schaft Bal­zers, Abän­de­rung Finanzbeschluss