Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 66
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen
 
4
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrages betreffend die Abänderung des Steuergesetzes hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst.
In der Landtagssitzung gab es im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer insbesondere zur Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für Einkäufe in Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge (Art. 16 Abs. 3 Bst. e) sowie zur Streichung des 30%igen Freibetrages bei Renten der betrieblichen Personalvorsorge (Art. 16 Abs. 2 Bst. d) Diskussionen bzw. Fragen.
Die Regierung schlägt für die zweite Lesung eine Änderung betreffend die Abzugsmöglichkeiten für Einkäufe in Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge dahingehend vor, dass neu für (einmalige und laufende) Beiträge und Prämien ein Abzug bis 18% der Einkünfte möglich ist. An der Streichung des 30%igen Freibetrages soll nach Ansicht der Regierung festgehalten werden.
Im Bereich der Ertragssteuer fanden insbesondere zu folgenden Bestimmungen Diskussionen statt bzw. wurden Fragen gestellt: Die Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals (Art. 54 Abs. 2 bis 4), die Freistellung von der Mindestertragssteuerpflicht (Art. 62 Abs. 3) sowie die Verpflichtung zur Absteuerung der Altreserven (Art. 158 Abs. 3 und 4).
Die Regierung schlägt vor, am derzeitigen System der Koppelung des EK-Zinsabzuges vom Sollertrag und somit an der in der Vernehmlassung sowie im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Regelung zur Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals (Einführung eines Abzugs in der Höhe von 6% aller Vermögenswerte) festzuhalten. Das ermöglicht, diese Neuregelung noch für das Steuerjahr 2014 in Kraft zu setzen. Die vorgeschlagene Regelung wird von den Wirtschaftsverbänden mitgetragen. Betreffend die Mindestertragssteuer schlägt sie gegenüber der Vorlage im Bericht und Antrag eine Änderung dahingehend vor, dass an der heutigen Regelung festgehalten, die Bilanzsummengrenze jedoch auf CHF 100'000 gesenkt werden soll. Keine Änderung wird betreffend die Regelung zur Verpflichtung zur Absteuerung der Altreserven vorgeschlagen.
5
Die Regierung schlägt zudem Präzisierungen betreffend Art. 100 Abs. 1 Bst. b (Meldepflicht von Versicherungseinrichtungen und Banken betreffend Freizügigkeitspolicen und Sperrkonten) und Art. 101 Abs. 1 Bst. c (Regelung, welche Gemeindesteuerkasse bei der Veranlagung von Diplomaten mitzuwirken hat) vor.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Steuerverwaltung
7
Vaduz, 8. Juli 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (BuA Nr. 15/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 10. April 2014 wurde die Abänderung des Steuergesetzes in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es grundsätzliche Fragen zu den Steuereinnahmen und zum EK-Zinsabzug sowie Wortmeldungen zu verschiedenen Artikeln der Regierungsvorlage. Auf die Fragen zu den Steuereinnahmen und zum EK-Zinsabzug wird in Kapitel "2. Grundsätzliche Fragen" eingegangen.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "3. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die im Rahmen der Eintretensdebatte sowie der ersten Lesung zu den zu einzelnen Artikeln gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet hat.
LR-Systematik
6
64
640
LGBl-Nummern
2014 / 344
Landtagssitzungen
04. September 2014
Stichwörter
Beschränkt Steu­er­pflich­tige, Abän­de­rung des Steuergesetzes
Eigen­ka­pital, modi­fi­ziertes, Abän­de­rung bei der Ermitt­lung desselben
Modi­fi­zierten Eigen­ka­pital, Abän­de­rung bei der Ermitt­lung desselben
Steu­er­ge­setz, Abän­de­rung betr. eines teils der beschränkt Steuerpflichtigen
Steu­er­ge­setz, Abän­de­rung betr. Ermitt­lung des modi­fi­zierten Eigenkapitals