Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
(Segmentierte Verbandsperson/Protected Cell Company)
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Im internationalen Vergleich steigen die Anforderungen an die rechtlichen Rah-menbedingungen für den Wirtschaftsstandort und insbesondere für den Finanz-platz stetig an. Dies gilt im Besonderen für das Gesellschaftsrecht, bei welchem die Akteure in hohem Mass den Anforderungen an Flexibilität und Rechtssicherheit bei der Verteilung der Haftung entsprechen müssen. Aus dieser Überlegung heraus liegt es nahe, das Modell der Segmentierung von Verbandspersonen, das mittlerweile im Rechtsbestand verschiedener Jurisdiktionen gesetzlich verankert ist und auch in Liechtenstein im Ansatz bereits besteht, im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) ausdrücklich zu normieren.
Die Möglichkeit einer Segmentierung von Verbandspersonen bedeutet für Liechtenstein kein völliges Novum, da sie beispielsweise schon in der Vergangenheit bereits im Investmentunternehmensgesetz vorgesehen war. Auch ist die Segmentierung durch Bildung diverser, für bestimmte Geschäfte zur Verfügung stehender (Unter-)Verbandspersonen, Treuhänderschaften bzw. Treuunter-nehmen mit Abteilungen möglich. Insoweit stellt die vorgeschlagene Einführung der Vorschriften zur Segmentierung von Verbandspersonen eine durchaus massvolle Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechts und eine Erleichterung für die Gestaltungspraxis dar. Gleichzeitig ist auf die zentrale Bedeutung eines effektiven Gläubigerschutzes hinzuweisen, welcher als eines der erklärten Ziele der gegenständlichen Vorlage durch eine Reihe entsprechender Vorschriften umfassend gewährleistet wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Staatsgerichtshof
Amt für Justiz
Steuerverwaltung
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Vaduz, 8. Juli 2014
LNR 2014-766
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Segmentierte Verbandsperson/Protected Cell Company) zu unterbreiten.
Die Segmentierung von Verbandspersonen in einzelne Geschäfts- und Haftungsbereiche ist ein gesellschaftsrechtliches Modell, das sich sowohl in Liechtenstein als auch in anderen Rechtsordnungen bereits seit vielen Jahrzehnten etabliert hat.
1In Liechtenstein können Verbandspersonen bereits nach geltendem Recht segmentiert werden: Das System des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR)
2 impliziert indirekt die Möglichkeit zur Segmentierung von Verbandspersonen. Des -
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Weiteren sehen Art. 53 des Gesetzes über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUG)
3 sowie Art. 2 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG)
4 das Modell der Segmentierung ausdrücklich vor.
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1 | Feetham/Jones, Protected Cell Companies (2010) 5. |
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2 | LGBl 1926/4. |
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3 | LGBl 2005/156; vgl. auch Art. 63 Investmentunternehmensverordnung (IUV). |
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4 | LGBl 2011/295; vgl. auch Art. 2 Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV), LGBl 2011/312; BuA Nr. 26/2011, 38 f. |
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