Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Besoldungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
(Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht)
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrag betreffend die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht) am 6. Juni 2014 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Es wurden nur wenige Fragen aufgeworfen. Aus inhaltlicher Sicht haben diese lediglich die geplante Gleichstellung von Österreichern und Schweizern mit liechtensteinischen Staatsangehörigen in Bezug auf das Mehrheitserfordernis bei den ordentlichen Kollegialgerichten betroffen. Zudem wurde eine Verständnisfrage bezüglich der vorgeschlagenen Festsetzung der Besoldung der vollamtlichen Beisitzer des Obergerichtes gestellt.
Nachstehend nimmt die Regierung dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Personal und Organisation
Landgericht
Obergericht
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 8. Juli 2014
LNR 2014-832
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht; BuA Nr. 46/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 6. Juni 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Besoldungsgesetzes in erster Lesung beraten. Die Vornahme einer Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht ist auf sehr positive Zustimmung gestossen und wurde durchwegs begrüsst. Ein Eintreten auf die Vorlage blieb unbestritten.
Im Rahmen der Eintretensvoten wurden insbesondere die geplante Schaffung der Institution des vollamtlichen Beisitzers für das Obergericht sowie das vorgeschlagene Überwiegen bei der Besetzung der Senate des Obergerichtes auf Seite der rechtskundigen Richter als positive Faktoren für eine Erhöhung der Recht-
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sprechungsqualität hervorgehoben. Ebenso erscheine die angedachte Verschlankung der Organisationsstrukturen des Kriminal- und des Obergerichtes - im Sinne einer Optimierung der Ausgestaltung dieser Gerichte - sinnvoll zu sein.
Hingewiesen wurde unter anderem darauf, dass ein Festhalten an der Beteiligung von Laien an der Rechtsprechung des Obergerichtes als äusserst wertvoll empfunden wird. Konkret fördere der Einsatz von rechtsunkundigen Richtern eine breitere Akzeptanz der Rechtsprechung, da Laien gesellschaftliche Rechtsvorstellungen in die Entscheidungen einfliessen lassen würden. Insbesondere die rechtskundigen ausländischen Richter eines Senates des Obergerichtes könnten davon profitieren, da sie durch den Austausch mit den liechtensteinischen Laien einen vertiefenden Einblick in die liechtensteinischen Wertevorstellungen gewinnen könnten.
Zusammengefasst handle es sich vorliegend um ein äusserst zukunftsweisendes Projekt, welches als erster grosser Schritt hin zu einem zukunftsträchtigen Gerichtssystem zu sehen sei. Aus Reputationsgründen seien die geplanten Massnahmen - besonders vor dem Hintergrund, dass das Obergericht auch letztinstanzliche Entscheidungen trifft - als sehr wichtig einzustufen. Von daher liessen sich auch die mit der Umstrukturierung beim Kriminal- und beim Obergericht verbundenen Mehrkosten in Höhe von rund 150 000 bis 170 000 Franken pro Jahr rechtfertigen. Dass diese zusätzlichen Kosten durch die Realisierung von weiteren Projekten im Justizbereich - wie einer Straffung des Strafverfahrens, einer Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes und einer Reform der Verfahrenshilfe - kompensiert werden sollen, stiess auf breite Zustimmung.
Fragen zu den gegenständlichen Vorlagen wurden anlässlich der ersten Lesung nur wenige gestellt. Aus inhaltlicher Sicht haben sie lediglich die geplante Gleichstellung von Österreichern und Schweizern mit liechtensteinischen Staatsangehörigen in Bezug auf das Mehrheitserfordernis bei den ordentlichen Kollegialge-
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richten betroffen. Zudem wurde eine Verständnisfrage bezüglich der vorgeschlagenen Festsetzung der Besoldung der vollamtlichen Beisitzer des Obergerichtes gestellt. Nachfolgend unter Ziffer 2. nimmt die Regierung eine Beantwortung der Fragen vor, soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Rahmen der ersten Lesung nicht schon abschliessend beantwortet wurden.