Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 73
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Recht­liche Würdigung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Ausrichtung einer Subvention für die Übernahme von Sozial- und Lagerräumen durch die liechtensteinische  Alters- und Krankenhilfe (LAK) 
 
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Die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) beantragt mit Gesuch vom 8. April 2014 eine Subvention von 50 % der subventionsberechtigen Anlagekosten zur Finanzierung der Übernahme von Sozial- und Lagerräumen in den Alters- und Pflegeheimen St. Mamertus Triesen, St. Florin Vaduz und St. Laurentius Schaan. Dabei handelt es sich um ehemals von der Familienhilfe Liechtenstein genutzte Räume, welche von dieser, aufgrund der am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Reorganisation der Familienhilfe, nicht mehr benötigt werden.
Auf der Grundlage von Nutzungsverträgen mit darin vereinbarten Nutzungsdauern leisteten die Gemeinden Vaduz und Schaan an den Erstellungskosten der Häuser St. Florin und St. Laurentius jeweils einen einmaligen Investitionsbeitrag in der Höhe der tatsächlich angefallenen Erstellungskosten von Sozial- und Lagerräumen. Der für das Haus St. Mamertus von den Gemeinden Triesen und Triesenberg ebenfalls vorgesehene Investitionsbeitrag zur Errichtung von Sozialräumen wurde nicht geleistet, da die vorgesehenen Räume aufgrund der Fusion der Familienhilfe nie bezogen wurden. Für die Übernahme der Sozial- und Lagerräume in den drei Häusern wurde der Übernahmewert auf Basis der bisher beanspruchten Nutzungsdauer ermittelt. Die beantragte Subvention beträgt demnach gesamthaft CHF 510'000 (50 % von CHF 1'020'000) für die Übernahme von Sozial- und Lagerräumen in den Alters- und Pflegeheimen St. Mamertus Triesen, St. Florin Vaduz und St. Laurentius Schaan. Die Übernahme der verbleibenden 50 % der Kosten erfolgt durch die Gemeinden im Lastenausgleich.
Die Regierung anerkennt auf Grundlage nachfolgender Ausführungen das landesweite Interesse des Projekts, welches gemäss Art. 1b Abs. 2 des Subventionsgesetzes (LGBl. 1991 Nr. 71) nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht der Gemeinde im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen ist. Auf der Grundlage der weiteren Bestimmungen des Subventionsgesetzes, insbesondere Art. 6 betreffend Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit beantragt die Regierung beim Landtag, dem Subventionsansuchen der LAK stattzugeben. Da die LAK das Subventionsbegehren nach Abschluss der Budgetplanung des Jahres 2014 eingereicht hat (Art. 1 der Verordnung des Subventionsgesetzes), ist für 2014 die Beantragung eines Nachtragskredits erforderlich.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Soziale Dienste
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Vaduz, 08. Juli 2014
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Ausrichtung einer Subvention für die Übernahme von Sozial- und Lagerräumen durch die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung, in Verbindung mit rückläufigen Geburtenraten, hat in den Industriestaaten Europas, so auch in Liechtenstein, in den vergangenen Jahrzehnten zu einer markanten Veränderung der Alterspyramide geführt. Aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass sich der Anteil junger Menschen unter 20 Jahren in den kommenden 30 Jahren von rund einem Fünftel auf ein Sechstel verringern wird. Im gleichen Zeitraum steigt der Anteil der über Sechzigjährigen von einem Viertel auf mehr als ein Drittel der Bevölkerung. Der Anteil der Sechzigjährigen und Älteren wird sich mutmasslich verdreifachen und könnte im Jahr 2050 bei etwas mehr als 10 % des Bevölkerungsanteils liegen.
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Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der Tatsache, dass die Pflege älterer Menschen zu Hause aus beruflichen und privaten Gründen nur schwer zu bewältigen ist, kommt der Gewährleistung einer bestmöglichen Pflege, Betreuung und Beratung der im Land wohnhaften Betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen sowie der Gewährleistung vorbeugender Massnahmen ein grosser Stellenwert zu. Hierbei leistet die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) einen wesentlichen Beitrag. Zur Erfüllung dieser Aufgaben entstanden u.a. in den vergangenen 10 Jahren Neu- und Erweiterungsbauten der Alters- und Pflegeheime St. Laurentius in Schaan, St. Mamertus Triesen, St. Martin Eschen sowie St. Florin Vaduz. Die LAK verfügt heute über rund 230 stationäre sowie kurzzeitige Alters- und Pflegeplätze.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 270
Landtagssitzungen
04. September 2014
Stichwörter
Finanz­be­schluss iS Sub­ven­tion an LAK
LAK, Suben­ven­tion für Über­nahme von Sozial- und Lagerräumen
Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe, Finanz­be­schluss betr. Subvention