Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 77
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass für die Neu­fas­sung des Verpflichtungskredites
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Teilnahme an der 4. Generation der europäischen Bildungsprogramme "ERASMUS+" (2014-2020) 
 
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Am 5. Dezember 2013 genehmigte der Landtag die Teilnahme an der 4. Generation der Europäischen Bildungsprogramme "Erasmus+" (2014-2020). Basierend auf den zum damaligen Zeitpunkt verfügbaren Berechnungen des EFTA-Sekretariats wurde mit Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2013 (LGBl. 2014 Nr. 13) für die gesamte Laufzeit ein Verpflichtungskredit in Höhe von EUR 5'017'000 gesprochen.
Das europäische Rahmenbudget für den Zeitraum 2014-2020 wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 2013/1288 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 fixiert. Die Aufteilung auf die einzelnen Budgetlinien und Programmbereiche innerhalb der EU wurde im Frühjahr 2014 präsentiert. Diese Aufteilung bildet die Grundlage für die Berechnung des entsprechenden EWR-Budgets, aus dem sich der liechtensteinische Beitrag am EU-Programm "Erasmus+" ergibt. Das EWR-Budget 2014 wurde im Juli 2014 fixiert.
Die Gesamtkosten Liechtensteins für die Teilnahme am EU-Programm "Erasmus+" belaufen sich nach den neuesten Berechnungen auf EUR 5'599'000. Dies stellt eine Erhöhung um EUR 582'000 (+11.6%) im Vergleich zu den Kostenschätzungen dar, auf denen der Bericht und Antrag über die Teilnahme an der 4. Generation der Europäischen Bildungsprogramme "Erasmus+" (2014-2020) basierte.
Der mit Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2013 (LGBl. 2014 Nr. 13) gesprochene Verpflichtungskredit in Höhe von EUR 5'017'000 muss somit erhöht werden. In der Regel werden Erhöhungen von Verpflichtungskrediten mit Ergänzungskrediten beantragt (Art. 13 Abs. 5 FHG). Im vorliegenden Fall waren jedoch die Grundlagen für die ursprüngliche Beschlussfassung nicht vollständig, weshalb die Regierung vorschlägt, den Finanzbeschluss gänzlich neu zu fassen.
Zur Absicherung von allfälligen Währungsschwankungen oder BIP-Entwicklungen wird empfohlen, zusätzlich einen Reservebetrag in Höhe von EUR 300'000 (5.36%) einzuplanen.
Somit beläuft sich der neue Verpflichtungskredit auf EUR 5'899'000. Dies bedeutet eine Erhöhung des ursprünglichen Verpflichtungskredites um EUR 882'000.
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Dieser Beitragserhöhung gegenüber steht ein erster, überdurchschnittlicher Programmerfolg, welcher durch die Zustimmung des Landtags im Dezember 2013 ermöglicht wurde. Alleine die ersten beiden Fristen zur Einreichung von Projekten (17. März und 30. April 2014) brachten ein Antragsvolumen für liechtensteinische Projekte in Höhe von EUR 2'500'000 ein. Dieser Betrag entspricht knapp der Hälfte des Programmbeitrags für "Erasmus+" (2014-2020) bzw. der beantragten Fördersumme der Jahre 2011, 2012 und 2013 im Vorgängerprogramm "Lebenslanges Lernen". Bei einer Beteiligung Liechtensteins am EU-Programm "Erasmus+" (2014-2020) mit einem Einsatz von insgesamt EUR 5'899'000 können Projekte und Lernmobilitäten im Umfang von bis zu EUR 21'000'000 umgesetzt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Stellen
Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten, AIBA
Verein aha
Amt für Soziale Dienste
Stabsstelle Finanzen
Stabsstelle EWR
Liechtensteinische Botschaft, Brüssel
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Vaduz, 12. August 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Teilnahme an der 4. Generation der Europäischen Bildungsprogramme "Erasmus+" (2014-2020) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Teilnahme Liechtensteins an der 4. EU-Programmgeneration der Europäi-schen Bildungsprogramme "Erasmus+" (2014-2020) bedingte die Zustimmung des Landtags gemäss Art. 8 Abs. 2 der liechtensteinischen Verfassung. Üblicherweise erfolgt eine solche Befassung des Landtags zwecks Zustimmung zu einem Übernahmebeschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses gemäss Art. 103 EWR-Abkommen im Nachgang zur Beschlussfassung durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss. Aufgrund der besonderen zeitlichen Gegebenheiten - v.a. wegen der späten Verabschiedung des Programms auf EU-Seite - konnte der Über-nahmebeschluss durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss aus formalen Gründen erst Anfang 2014 gefasst werden. Um jedoch eine möglichst reibungslose Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten am EU-Programm "Erasmus+" ab Beginn der Programmperiode im Januar 2014 zu gewährleisten, wurde der Landtag aus-
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nahmsweise bereits vor Beschlussfassung durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss mit der Zustimmung zur Übernahme des EU-Programms ins EWR-Abkommen befasst. Mit diesem Vorgehen wurde sichergestellt, dass der Übernahmebeschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses so rasch als möglich nach seiner Verabschiedung in Kraft treten konnte und die rechtliche Grundlage für eine möglichst nahtlose Fortführung der Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten am Bildungs- und Jugendprogramm "Erasmus+" geschaffen wurde. Sonst hätte die Gefahr bestanden, die Förderbeiträge für 2014 vollumfänglich zu verlieren.
An der Sitzung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 16. Mai 2014 wurde der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses über die vollumfängliche Beteiligung der drei EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein am europäischen Bildungs- und Jugendprogramm "Erasmus+" für die Jahre 2014-2020 verabschiedet. Damit konnte sichergestellt werden, dass die drei EWR/EFTA-Staaten bei den ersten Ausschreibungen teilnehmen können.
Die Bilanz der ersten Antragsrunden am 17. März und 30. April 2014 überzeugte, nicht nur aufgrund der sehr aktiven Teilnahme von liechtensteinischen Projektträgern, sondern auch mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von EUR 2'500'000 alleine im Bildungsbereich. Dieser Betrag entspricht der beantragten Fördersumme der Jahre 2011, 2012 und 2013 im Vorgängerprogramm "Lebenslanges Lernen" zusammen.
Damit wurde der anhand der Erfahrungswerte für das Jahr 2014 erwartete Förderbetrag um EUR 1'500'000 übertroffen, und dies obwohl der wichtigste Bildungspartner Liechtensteins, die Schweiz, vorerst nicht am EU-Programm "Erasmus+" teilnehmen kann.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 295
Landtagssitzungen
01. Oktober 2014
Stichwörter
Bil­dungs­pro­gramm Erasmus+ (2014-2020)
Erasmus+ (2014-2010), Bil­dungs­pro­gramm, Erhö­hung Verpflichtungskredit
Euro­päi­sche Bil­dungs­pro­gramme, Erasmus+ (2014-2020)
Hoch­schule, För­de­rung, EU
Schule, Hochschule
Ver­pflich­tungs­kredit (Erhö­hung), Bil­dungs­pro­gram Erasmus+ (2014-2020)