Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches sowie weiterer Gesetze am 6. Dezember 2013 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind nur einige wenige Fragen zu einzelnen Artikeln gestellt worden. Soweit diese nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen schwerpunktmässig vertragliche Abnahme- oder Überprüfungsverfahren sowie die Höhe des Pauschalbetrages für die Betreibungskosten des Gläubigers.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft, Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
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Vaduz, 28. Januar 2014
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 94/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 6. Dezember 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Zwei Abgeordnete begrüssten die Regierungsvorlage in ihren Eintretensvoten ausdrücklich. Es wurden lediglich wenige Fragen aufgeworfen, welche mit dieser Stellungnahme beantwortet werden sollen.