Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 81
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Gesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz) 
 
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Liechtenstein hat am 16. Mai 2014 ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 unterzeichnet. Das Modell 1 Abkommen beruht auf der Grundlage des automatischen Informationsaustauschs, d. h. die Finanzinstitute der Vertragspartnerstaaten erstatten Meldungen über Konten von US-Personen an ihre nationalen Steuerbehörden, welche diese Informationen an die US-Steuerbehörde (IRS) weiterleiten.
Das vorliegende FATCA-Gesetz regelt die Umsetzung des FATCA-Abkommens. Dies betrifft insbesondere die Pflichten liechtensteinischer Finanzinstitute, die Weiterleitung der Informationen durch die Steuerverwaltung, die anwendbaren Verfahren samt Auskunftspflichten und der Kontrolle sowie die Strafen gegen Widerhandlungen.
Unter Verweis auf das FATCA-Abkommen sowie die Einvernehmenserklärung (Memorandum of Understanding; MoU) werden ausschliesslich jene Bereiche geregelt, die gemäss dem FATCA-Abkommen notwendig sind. Um Rechtsunsicherheit durch Widersprüche zwischen dem FATCA-Abkommen und diesem Gesetz zu vermeiden, werden Bestimmungen des FATCA-Abkommens und des MoU, die dort bereits hinreichend bestimmt sind, im vorliegenden Gesetz nicht wiederholt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 26. August 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) vom 18. März 2010 wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der Steuerpflicht unterliegen, in den USA tatsächlich besteuert werden. Liechtenstein hat am 16. Mai 2014 ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 sowie eine Einvernehmenserklärung (Memorandum of Understanding; MoU) unterzeichnet. Das Modell 1 Abkommen beruht auf der Grundlage des automatischen Informationsaustauschs, d. h. die Finanzinstitute der Vertragspartnerstaaten erstatten Meldungen über Konten von US-Personen an ihre nationalen Steuerbehörden, welche diese Informationen an die US-Steuerbehörde (IRS) weiterleiten. Das FATCA-Abkommen ist reziprok ausgestaltet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2015 / 007
Landtagssitzungen
01. Oktober 2014
Stichwörter
FATCA-Abkommen, Umsetzungsgesetz
FATCA-Gesetz
Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, auto­ma­ti­scher, über Konten von US-Personen
IRS (US-Steu­er­be­hörde), Wei­ter­lei­tung von Infor­ma­tionen an diese
USA, auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Konten von US-Personen