Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 93
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen und Dis­kus­si­ons­punkte im Rahmen der Eintretensdebatte
3.Fragen zu ein­zelnen Arti­keln sowie Abän­de­rungen an der Vorlage
4.Finan­zi­elles
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen sowie des Gerichtsorganisationsgesetzes aufgeworfenen Fragen
(Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die geplante Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter am 6. Juni 2014 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst.
Gleichzeitig wurden vereinzelt inhaltliche Fragen aufgeworfen, welche insbesondere das vorgeschlagene System zur Abgeltung der Erledigung von Geschäftsfällen betroffen haben.
Nachstehend nimmt die Regierung dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Staatsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Oberster Gerichtshof
Obergericht
Landgericht
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 23. September 2014
LNR 2014-1038
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die geplante Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter (BuA Nr. 53/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 6. Juni 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die geplante Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter in erster Lesung beraten. Die Reformvorschläge sind auf grosse Zustimmung gestossen und wurden durchwegs begrüsst. Als positiv hervorgehoben wurde dabei insbesondere der Umstand, dass mit der Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Entschädigungssystems einem langjährigen Regelungsbedürfnis in diesem Bereich entsprochen werden kann. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Nachfolgend unter den Ziffern 2. und 3. nimmt die Regierung eine Beantwortung der Fragen vor, welche anlässlich der ersten Lesung zum gegenständlichen Pro-
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jekt gestellt wurden. Diese haben insbesondere das vorgeschlagene System zur Abgeltung der Erledigung von Geschäftsfällen betroffen.
Im Nachgang zur ersten Lesung hat sich die Regierung auf Grundlage einer nochmaligen kritischen Auseinandersetzung mit der Materie sowie unter erneuter Rücksprache mit den nebenamtlich tätigen Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte dazu entschieden, die einzelnen Entschädigungssätze - im Sinne eines Systemwechsels und in vereinheitlichender Anlehnung an die bisherige Praxis von Fallpauschalen - doch gesetzlich klar zu determinieren und von einer Entschädigung ausschliesslich nach dem Zeitaufwand abzusehen (siehe hierzu nachfolgend Näheres).
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 347
Landtagssitzungen
07. November 2014
Stichwörter
Ad-hoc- Richter, Neu­re­ge­lung der Entschädigung
Ent­schä­di­gung der neben­amt­li­chen und der Ad-hoc-Richter, Neuregelung
G über die Bezüge der Mit­glieder, der Regie­rung, Gerichts­höfe und Kom­mis­sionen, Abän­de­rung (Neu­re­ge­lung der Ent­schä­di­gung neben­amt­li­cher und Ad-hoc-Ri
Neben­amt­liche Richter, Neu­re­ge­lung der Entschädigung
Neu­re­ge­lung der Ent­schä­di­gung der neben­amt­li­chen und der Ad-hoc-Richter
Richter, ad-hoc, Neu­re­ge­lung der Entschädigung
Richter, neben­amt­liche, Neu­re­ge­lung der Entschädigung