Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 97
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Abän­de­rung des Gesetzes über Banken und Wert­pa­pier­firmen (BankG)
2.Abän­de­rung des Gesetzes über die Ver­mö­gens­ver­wal­tung (VVG)
3.Abän­de­rung des Gesetzes gegen Markt­miss­brauch im Handel mit Finan­z­in­stru­menten (MG)
4.Abän­de­rung des E-Geld­ge­setzes (EGG)
5.Abän­de­rung des Zah­lungs­diens­te­ge­setzes (ZDG)
6.Abän­de­rung des Gesetzes über die Finanz­mark­tauf­sicht (FMAG)
7.Abän­de­rung des Gesetzes über die zusätz­liche Beauf­sich­ti­gung von Unter­nehmen eines Finanz­kon­glo­me­rats (FKG)
8.Abän­de­rung des Gesetzes über bes­timmte Orga­nismen für gemein­same Anlagen in Wert­pa­pieren (UCITSG)
9.Abän­de­rung des Gesetzes über die Ver­walter alter­na­tiver Invest­ment­fonds (AIFMG)
10.Abän­de­rung des Sachen­rechts (SR)
11.Abän­de­rung des Gesetzes über Invest­ment­un­ter­nehmen für andere Werte oder Immo­bi­lien (IUG)
12.Abän­de­rung des Gesetzes über die Erbrin­gung von Dienst­lei­stungen (DLG)
13.Abän­de­rung des Gesetzes über die Noti­fi­ka­tion tech­ni­scher Vor­schriften im Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum (EWR-NotifG)
14.Ände­rung des Per­sonen- und Gesell­schafts­rechtes (PGR)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze  aufgeworfenen Fragen
 
5
Anlässlich der Eintretensdebatte und ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze wurde von mehreren Abgeordneten vorgebracht, dass die Regierung bei der Ausarbeitung der Durchführungsverordnungen Augenmass walten lassen müsse. Zudem wurde angeregt, dass betreffend einiger weniger Bestimmungen eine Klarstellung erfolgen solle. Diesen Anregungen wurde nachgekommen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 30. September 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 67/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 5. September 2014 wurde die Abänderung des Bankengesetzes sowie weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es grundsätzliche Fragen zur Organisation von Banken und Wertpapierfirmen.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "3. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die im Rahmen der Eintretensdebatte sowie der ersten Lesung zu den zu einzelnen Artikeln gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet hat.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 361
2014 / 360
2014 / 359
2014 / 358
2014 / 357
2014 / 356
2014 / 355
2014 / 354
2014 / 353
2014 / 352
2014 / 351
2014 / 350
2014 / 349
2014 / 348
Landtagssitzungen
07. November 2014
Stichwörter
Anle­ger­schä­di­gung
Anle­ger­schutz
Basel III, Umset­zung der Standards
EU-Ver­ord­nung Nr. 575/2013 (CRR)
Finanz­mark­tauf­sicht, Umset­zung von Basel III
Finanz­markt­recht, euro­päi­sches (Umset­zung von Basel III-Standards)
RL 2004/39/EG (MiFID)
RL 2013/36/EU (CRD IV)
Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)