Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der Eintretensdebatte und ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze wurde von mehreren Abgeordneten vorgebracht, dass die Regierung bei der Ausarbeitung der Durchführungsverordnungen Augenmass walten lassen müsse. Zudem wurde angeregt, dass betreffend einiger weniger Bestimmungen eine Klarstellung erfolgen solle. Diesen Anregungen wurde nachgekommen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 30. September 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 67/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 5. September 2014 wurde die Abänderung des Bankengesetzes sowie weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es grundsätzliche Fragen zur Organisation von Banken und Wertpapierfirmen.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "3. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die im Rahmen der Eintretensdebatte sowie der ersten Lesung zu den zu einzelnen Artikeln gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet hat.