Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Umeltschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes am 5. Dezember 2014 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung wurden Anregungen zu einem Gesetzesartikel im Abfallbereich geäussert. So wurde im Konkreten vorgeschlagen, den Regelungsgegenstand in Art. 50a der Vorlage zu erweitern, indem Registrierungs-, Berichterstattungs- und Kontrollpflichten nicht nur für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, sondern auch betreffend dem Inverkehrbringen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten vorgesehen werden. Die Regierung möchte auf die Umsetzung dieser Anregung verzichten. Einerseits wären solche Bestimmungen für neue Elektro- und Elektronikgeräte systematisch nicht im Umweltschutzgesetz, sondern im Gesetz über die Verkehrsfähigkeit von Waren zu regeln. Andererseits bedingt weder das EWR-Recht noch das schweizerische Recht eine Registrierungs- und Berichterstattungspflicht für das Inverkehrbringen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten. Angesichts der engen Verflechtung Liechtensteins durch Zollvertrag und EWR-Abkommen erscheint es der Regierung im vorliegenden Fall nicht zielführend, strengere Bedingungen ins liechtensteinische Recht aufzunehmen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Stabsstelle EWR
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Vaduz, 27. Januar 2015
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (BuA Nr. 116 /2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 21. Oktober 2014, Nr. 116/2014). Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.