Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 100
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.1Abän­de­rung des Grundverkehrsgesetzes
1.2Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
1.3Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
1.4Abän­de­rung des Steuergesetzes
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes (GVG), des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie des Steuergesetzes (SteG) am 10 Juni 2015 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Anlässlich der ersten Lesung wurde jedoch deutlich, dass zwar eine Zentralisierung des Grundverkehrs bei einer einzigen Stelle gutgeheissen wird, nicht jedoch wie in der ursprünglichen Regierungsvorlage enthalten, bei einer neu zu schaffenden Grundverkehrskommission, sondern im Umfeld der Regierung bzw. bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung.
Bei dieser ersten Lesung wurden zudem diverse grundsätzliche und spezifische Fragen im Zusammenhang mit dem Grundverkehr aufgeworfen. Soweit diese nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachfolgend Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Justiz (AJU)
Gemeindegrundverkehrskommissionen (GGVK)
Landesgrundverkehrskommission (LGVK)
Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK)
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Vaduz, 22. September 2015
LNR 2015-1258
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes (GVG), des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie des Steuergesetzes (SteG) (BuA Nr. 59/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 10. Juni 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes (GVG), des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie des Steuergesetzes (SteG) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung äusserten jedoch mehrere Abgeordnete Bedenken gegenüber der Errichtung einer Grundverkehrskommission ausserhalb der Landesverwaltung. Nach eingehender neuerlicher Prüfung und zahlreichen Abklärungen ist die Regierung nun zu dem Schluss gekommen, von der Schaffung einer
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Grundverkehrskommission abzusehen und das grundverkehrsrechtliche Bewilligungsverfahren beim Amt für Justiz anzusiedeln (siehe dazu ausführlich unter Punkt 2.2).
Gleichzeitig soll das grundverkehrsbehördliche Verfahren vereinfacht werden und in Abweichung von der ursprünglichen Gesetzesvorlage die Unterscheidung zwischen den sog. vorlagepflichtigen und genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften abgeschafft werden (siehe dazu ausführlich unter Punkt 2.3).
Zudem wurden an der ersten Lesung einige grundsätzliche Fragen zu einzelnen Artikeln, zur Gesetzesvorlage an sich sowie zum Grundverkehr allgemein aufgeworfen. Auch diese Fragen werden, sofern dies nicht seitens des zuständigen Regierungsmitglieds anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, in den folgenden Kapiteln beantwortet.
LR-Systematik
2
21
214
1
17
172
2
21
216
6
64
640
LGBl-Nummern
2015 / 364
2015 / 363
2015 / 362
2015 / 361
Landtagssitzungen
05. November 2015
Stichwörter
Ein­heit­liche Grund­ver­kehrs­kom­mis­sion (Abän­de­rung des Grundverkehrsgesetzes)
Grund­ver­kehrs­ge­setz (GVG), Abän­de­rung (Zuständigkeiten)
Grund­ver­kehrs­kom­mis­sion, zen­trale (Abän­de­rung des Grundverkehrsgesetzes)
GVG (Grund­ver­kehrs­ge­setz), Abän­de­rung (Zuständigkeiten)
Zen­trale Grund­ver­kehrs­kom­mis­sion (Abän­de­rung des Grundverkehrsgesetzes)