Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2015)
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Die vierte Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 200'000.
Im laufenden Jahr ergibt sich bei der Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein (HPZ) im Bereich Wohnen aufgrund des analytisch ermittelten Bedarfs eine Mengenüberschreitung gegenüber dem genehmigten Budget 2015. Bei der zusätzlichen Menge von 1'372 Betreuungstagen handelt es sich um unplanbare bzw. unvorhersehbare Mehraufwendungen. Daher wird ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 200'000 beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Ministerium für Gesellschaft
Zuständige Behörde
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 29. September 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (IV/2015) zulasten der Verwaltungsrechnung 2015 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.