Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 117
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Ände­rungs­pro­to­koll zu dem Abkommen zwi­schen der Euro­päi­schen Gemein­schaft und dem Fürs­tentum Liech­tens­tein über Rege­lungen, die den in der Richt­linie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Bes­teue­rung von Zins­er­trägen fest­ge­legten Rege­lungen gleich­wertig sind
2.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen des Abkommens
3.Umset­zungs­recht und Ände­rung des gel­tenden Rechts (Zinsbesteuerungsgesetz)
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend
das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
 
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Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist in der Folge der Finanz- und Schuldenkrise zu einem wichtigen internationalen Anliegen geworden. Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. Liechtenstein hat sich bereits mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 zum neuen globalen Standard bekannt und sich der sog. Early Adopters Gruppe angeschlossen. Im Mai 2013 hat der EU-Rat der Europäischen Union (EU) ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Revision des geltenden Zinsbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein beschlossen. Die Regierung sprach Anfang Oktober 2013 ein Verhandlungsmandat.
Die Verhandlungen mit der EU wurden auf der Basis dieses Mandats und der Vorgaben der Regierungserklärung geführt. Mit der Paraphierung des Abkommens am 29. Juli 2015 wurden die Verhandlungen abgeschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsprotokoll zum bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der EU wird das Zinsbesteuerungsabkommen zu einem AIA-Abkommen mit der EU umgestaltet und fast vollständig geändert. Das revidierte Abkommen (AIA-Abkommen mit der EU) sieht einen reziproken AIA nach dem globalen Standard der OECD (Common Reporting Standard, CRS) vor. Dieser wurde ohne Abweichungen in das Abkommen aufgenommen. Das Abkommen sieht ausserdem den Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss geltendem OECD-Standard vor.
Das Änderungsprotokoll wird ergänzt durch eine gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, dass ein Inkrafttreten des Änderungsprotokolls am 1. Januar 2016 angestrebt wird, wobei das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls unter dem Vorbehalt steht, dass die entsprechenden Genehmigungsprozesse in Liechtenstein und in der EU bis dahin abgeschlossen sind. Eine zweite gemeinsame Erklärung hält fest, dass der Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Auslegung von Artikel 5 des AIA-Abkommens mit der EU, das den Informationsaustausch auf Ersuchen regelt, herangezogen werden sollte.
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Das Änderungsprotokoll enthält zudem die nötigen Bestimmungen, um einen reibungslosen Übergang vom Zinsbesteuerungssystem zum AIA zu gewährleisten. Die Umsetzung in Liechtenstein erfolgt auf der Basis des AIA-Gesetzes, welches dem Landtag zur Behandlung vorliegt. Für die Amtshilfe auf Anfrage kommt das Steueramtshilfegesetz (SteAHG) zur Anwendung. Es ist zudem vorgesehen, dass das Zinsbesteuerungsgesetz zu gegebenem Zeitpunkt aufgehoben wird.
Das vorliegende Abkommen stellt einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerstrategie der Regierung dar. Mit diesem Abkommen kommt Liechtenstein seinem Commitment als sog. Early Adopter nach. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens können wesentliche steuerliche Ungleichbehandlungen, welche in einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch bestehen und auf dem Fehlen des Informationsaustausches beruhen, beseitigt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
Steuerverwaltung
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 1. Oktober 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind an den Landtag zu unterbreiten.
LR-Systematik
0..6
0..64
6
64
LGBl-Nummern
2015 / 360
2015 / 354
Landtagssitzungen
06. November 2015
Stichwörter
AIA-Abkommen mit der EU ( Auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steuersachen)
Auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­sa­chen, AIA-Abkommen mit der EU
Early Ado­pter Com­mit­ment Liechtensteins
Zins­bes­teue­rungs­ab­kommen mit der EU, Abän­de­rung in ein AIA-Abkommen
Zins­bes­teue­rungs­ab­kommen, Abänderung