Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 85/2015 betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes am 2. Oktober 2015 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten.
Mit vorliegender Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit diese nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden. Im Weiteren schlägt die Regierung von sich aus kleinere Änderungen zu einzelnen Bestimmungen vor.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein; FMA
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Vaduz, 27. Oktober 2015
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (BuA Nr. 85/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2015 wurde die Vorlage zur Abänderung des UCITSG und des FMAG in erster Lesung behandelt und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der ersten Lesung wurden von den Abgeordneten mehrere Fragen aufgeworfen, auf welche nachfolgend jeweils näher eingegangen wird.