Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes und weiterer Gesetze
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In der vorliegenden Stellungnahme werden die Fragen der Debatte anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes und weiterer Gesetze beantwortet, sofern dies nicht schon durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist.
Die Fragen betrafen insbesondere das einzurichtende Lebendspenderregister. In diesem Zusammenhang bestanden Unsicherheiten bezüglich dem Datenschutz.
Gegenüber der Vorlage für die erste Lesung wurde die Bestimmung betreffend den Versicherungsschutz und Aufwandersatz lebender Spender modifiziert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 27. Oktober 2015
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes und weiterer Gesetze (BuA Nr. 86/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2015 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes und weiterer Gesetze (BuA Nr. 86/2015) in erster Lesung beraten und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 20 Ja-Stimmen mehrheitlich unbestritten.