Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen des Vollzugs des Landwirtschaftsgesetzes und seiner Verordnungen wurde in vier Bereichen Anpassungsbedarf festgestellt.
Für Bewirtschafter, die zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme die Ausbildungsanforderungen noch nicht erfüllen, ist eine praxisgerechte Regelung erforderlich.
Wenn ein Betriebsleiter das AHV-Alter erreicht, stellt er den Betrieb üblicherweise nicht an seinem Geburtstag ein. Die Beibehaltung der Betriebsanerkennung bei Erreichen des AHV-Alters soll daher auf Ende des jeweiligen Jahres angepasst werden.
Die Möglichkeiten zum ökologischen Ausgleich auf Ackerland werden analog zur Schweiz erweitert, was vor allem für Ackerbaubetriebe und Imker von Bedeutung ist.
Die Kosten der Lehrlingsausbildung, die von der Branche getragen werden, sollen auf alle Landwirtschaftsbetriebe überwälzt werden.
Die Regierung nimmt mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage aufgeworfenen Fragen Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
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Vaduz, 27. Oktober 2015
LNR: 2015-1522
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (BuA Nr. 78/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 4. September 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 7. Juli 2015, Nr. 78/2015). Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Nachfolgend nimmt die Regierung zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.