Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 125
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Umset­zung
5.Ver­hältnis zur Schweiz
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 229/2015 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen - integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
 
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Die Richtlinie 2010/75/EU überarbeitet sieben Richtlinien bzw. fasst diese zusammen (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung [IVU-Richtlinie, 2008/1/EG], VOC-Richtlinie [Lösemittel, 1999/13/EG], Abfallverbrennungsrichtlinie [2000/76/EG], Grossfeuerungsanlagenrichtlinie [2001/80/EG], sowie drei Titandioxid-Richtlinien [78/176/EWG, 82/883/EWG und 92/112/EWG]).
Verschiedene Bestimmungen der Richtlinie 2010/75/EU betreffen Anlagen, die in Liechtenstein nicht existieren (Abfallverbrennungsanlagen, Titandioxid produzierende Anlagen und Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt) und sind daher für Liechtenstein nicht von Relevanz. Es wurde eine entsprechende Anpassung im Übernahmebeschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses aufgenommen.
Die Umsetzungsarbeiten bezüglich der für Liechtenstein relevanten Bestimmungen der Richtlinie 2010/75/EU sind bereits abgeschlossen, wobei die entsprechenden Bestimmungen noch nicht in Kraft sind. Sie treten gemäss dem Gesetz zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes, LGBl. 2014 Nr. 20, gleichzeitig mit dem gegenständlichen Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Richtlinie 2010/75/EU in Kraft.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur sowie Umwelt und Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
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Vaduz, 27. Oktober 2015
LNR: 2015-1492
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 229/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 2015 an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 25. September 2015 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Richtlinie sieht eine Frist bis 7. Januar 2013 vor, innerhalb derer die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsvorschriften zu erlassen hatten. Für die EWR/EFTA-Staaten verlängert sich diese Frist bis zum Inkrafttreten des Be- schlusses Nr. 229/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, was den Abschluss der nationalen Zustimmungsverfahren zu diesem Beschluss in Island und Liechtenstein erfordert.
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2016 / 283
Landtagssitzungen
03. Dezember 2015
Stichwörter
EU-Richt­linie 2010/75/EU (Industrieemissionen)
Indus­trie­e­mis­sionen, Ver­mei­dung und Ver­min­de­rung (EU-Richt­linie 2010/75/EU)
Umwelt­ver­schmut­zung, Ver­mei­dung und Ver­min­de­rung (EU-Richt­linie 2010/75/EU)