Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 127
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
II.Grund­sätz­liche Fragen
III.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
Zu Art. 4
Zu Art. 7
Zu Art. 10
Zu Art. 18 SPG
Zu Art. 18b SPG
Zu Art. 19a SPG
Zu Art. 6 Abs. 2 MG
Zu Art. 104 Abs. 2 VersAG
IV.Antrag der Regierung
V.Regie­rungs­vor­lage
1.Gesetz betref­fend die Abän­de­rung des Gesetzes über die Stab­ss­telle Finan­cial Intel­li­gence Unit (FIUG)
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Sorg­falts­pflicht­ge­setzes (SPG)
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Markt­miss­brauchs­ge­setzes (MG)
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Ban­ken­ge­setzes (BankG)
5.Gesetz über die Abän­de­rung des Zah­lungs­diens­te­ge­setzes (ZDG)
6.Gesetz über die Abän­de­rung des E-Geld­ge­setzes (EGG)
7.Gesetz über die Abän­de­rung des Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lungs­ge­setzes (VersVermG)
8.Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz (VersAG)
9.Gesetz über bes­timmte Orga­nismen für gemein­same Anlagen in Wert­pa­pieren (UCITSG)
10.Gesetz über die Ver­walter alter­na­tiver Invest­ment­fonds (AIFMG)
11.Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­setz (VVG)
12.Treu­hän­der­ge­setz (TrHG)
13.Rechts­an­walts­ge­setz (RAG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIUG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung der Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (Stabsstelle FIU) und weiterer Gesetze hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen grundsätzlich begrüsst.
Schon im Rahmen der Eintretensdebatte herrschte im Grundsatz und über die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Abänderungen überwiegend Konsens. Dabei wurde auch auf die möglichen negativen Konsequenzen einer ungenügenden Umsetzung der internationalen Standards hingewiesen.
Von den Abgeordneten wurden einige Fragen aufgeworfen, die im Rahmen dieser Vorlage beantwortet werden. Dabei wurde die Vorlage hinsichtlich der Festlegung der Kernaufgaben und weiterer Aufgaben angepasst sowie die Befristung des Informationsverbots im Sorgfaltspflichtgesetz und im Marktmissbrauchsgesetz vereinheitlicht. Eingehend erläutert wird in der Stellungnahme zudem der Begriff des öffentlichen Geheimhaltungsinteresses.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Stabsstelle Financial Intelligence Unit
Landgericht
Staatsanwaltschaft
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Datenschutzstelle
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Vaduz, 3. November 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIUG) sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 75/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 3. September 2015 wurde die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIUG) in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurden von den Abgeordneten einige grundsätzliche Fragen gestellt sowie einige Fragen zu den einzelnen Bestimmungen. Soweit diese Fragen vom Regierungschef nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet wurden, wird auf diese Fragen in den nachfolgenden Kapiteln näher eingegangen,
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 044
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Landtagssitzungen
02. Dezember 2015
Stichwörter
Daten­schutz der Sorg­falts­pflich­tigen, Verbesserung
Egmont-Gruppe
FIU, Stab­ss­telle, Aus­wei­tung der Informationsrechte
FIUG, Abän­de­rung (Ver­bes­se­rung des Daten­schutzes der Sorgfaltspflichtigen)
Stab­ss­telle FIU, Aus­wei­tung der Informationsrechte
Stab­ss­telle, Aus­wei­tung der Informationsrechte