Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIUG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (Stabsstelle FIU) und weiterer Gesetze hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen grundsätzlich begrüsst.
Schon im Rahmen der Eintretensdebatte herrschte im Grundsatz und über die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Abänderungen überwiegend Konsens. Dabei wurde auch auf die möglichen negativen Konsequenzen einer ungenügenden Umsetzung der internationalen Standards hingewiesen.
Von den Abgeordneten wurden einige Fragen aufgeworfen, die im Rahmen dieser Vorlage beantwortet werden. Dabei wurde die Vorlage hinsichtlich der Festlegung der Kernaufgaben und weiterer Aufgaben angepasst sowie die Befristung des Informationsverbots im Sorgfaltspflichtgesetz und im Marktmissbrauchsgesetz vereinheitlicht. Eingehend erläutert wird in der Stellungnahme zudem der Begriff des öffentlichen Geheimhaltungsinteresses.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Stabsstelle Financial Intelligence Unit
Landgericht
Staatsanwaltschaft
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Datenschutzstelle
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Vaduz, 3. November 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIUG) sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 75/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 3. September 2015 wurde die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIUG) in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurden von den Abgeordneten einige grundsätzliche Fragen gestellt sowie einige Fragen zu den einzelnen Bestimmungen. Soweit diese Fragen vom Regierungschef nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet wurden, wird auf diese Fragen in den nachfolgenden Kapiteln näher eingegangen,