Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 131
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Kon­se­quenzen der Trä­ger­schaft und all­fäl­liger Austritt
3.Koope­ra­tionen mit dem Kan­tons­spital St.Gallen (KSSG)
4.Bau­vor­haben
5.Ter­mine
6.Finan­zi­elles
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Finanzbeschluss über die Gewährung eines Darlehens für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals
 
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Im Jahr 1963 wurde der Grundstein für das heutige Kinderspital an der Claudiusstrasse in St.Gallen gelegt. Liechtenstein war im Jahr 1966 Gründungsmitglied der Stiftung Ostschweizer Kinderspital und ist seither Stiftungsträger.
Obwohl in der Zwischenzeit verschiedene Um- und Anbauten realisiert worden sind, genügt das Gebäude nach 50 Jahren, insbesondere im stationären Bereich, den heutigen Anforderungen nicht mehr. Dies betrifft vorab den Bettentrakt und verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsbereiche, wie beispielsweise die Intensivpflegestation, die Notfallaufnahme, den Operationsbereich und das Ambulatorium. In dieser Situation haben die Träger der Stiftung - die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. sowie das Fürstentum Liechtenstein - die möglichen baulichen Optionen eingehend prüfen lassen. Hierbei hat sich ergeben, dass sich mit einer Verlegung des Kinderspitals auf das Areal des Kantonsspitals St.Gallen für das Kinderspital ein hohes Mass an Synergien erzielen lässt. Gleichzeitig musste festgestellt werden, dass sich mit einer Sanierung des heutigen Spitalgebäudes an der Claudiusstrasse nicht alle Anforderungen an einen modernen und effizienten Betrieb erfüllen lassen.
In der Folge wurde ein Projekt zur Verlegung des Kinderspitals auf das Areal des Kantonsspitals ausgearbeitet. Die Kosten für den dort zu erstellenden Neubau belaufen sich gesamthaft auf rund CHF 172.5 Mio. Mit den heute geltenden Tarifen ist das Kinderspital nicht in der Lage, einen Neubau selber zu finanzieren und zu amortisieren. Daher müssen die Stiftungsträger Baukostenbeiträge leisten.
Diese Beiträge sollen in Form eines verzinslichen Darlehens gewährt werden. Die Stiftungsträger sollen sich am Darlehen gemäss dem Anteil ihrer Patienten in der Zeit von 2010 bis 2012 beteiligen. Von den Gesamtkosten übernimmt der Kanton St.Gallen vorab einen um 9.6% oder CHF 16.5 Mio. höheren Anteil, mit dem der Standortvorteil abgegolten wird. Die restlichen Kosten von zirka CHF 156 Mio. werden nach Massgabe der Patientenströme unter den Stiftungsträgern verteilt. Das Fürstentum Liechtenstein trägt gemäss seinem Patientenanteil 2.6% oder CHF 4.054 Mio.
Die Versorgung der in Liechtenstein wohnhaften Kinder am Ostschweizer Kinderspital wäre zwar nicht von einer Trägerschaft abhängig. Die Regierung hält es
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jedoch für angebracht, sich im Sinne eines Bekenntnisses zu einer hochstehenden stationären Versorgung von kranken und schwerkranken Kindern in der Region solidarisch mit den langjährigen Partnern zu zeigen, weiterhin Stiftungsträger zu bleiben und sich mit der Gewährung des Darlehens zusammen mit den anderen Stiftungsträgern am Neubau zu beteiligen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Gesundheit
 
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Vaduz, 3. November 2015
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Finanzbeschluss über die Gewährung eines Darlehens für den Neubau des Ostschweizer Kinderspitals an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Ostschweizer Kinderspital übernimmt für die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau (ergänzend zur pädiatrischen Abteilung der Spital Thurgau AG) und St.Gallen sowie für das Fürstentum Liechtenstein die Grund- und Zentrumsversorgung im Bereich Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Jugendmedizin. Getragen wird das Kinderspital seit 1966 von der privatrechtlichen "Stiftung Ostschweizer Kinderspital" (Stiftung OKS). Träger und Finanzierer der Stiftung OKS sind die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Der Grundstein für das heutige Kinderspital an der Claudiusstrasse in St.Gallen wurde im Jahr 1963 gelegt. Obwohl in der Zwischenzeit verschiedene Um- und Anbauten realisiert worden sind, genügt das Gebäude nach 50 Jahren insbeson-
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dere im stationären Bereich den heutigen Anforderungen nicht mehr. Dies betrifft vorab den Bettentrakt und verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsbereiche, wie beispielsweise die Intensivpflegestation, die Notfallaufnahme, den Operationsbereich und das Ambulatorium.
Die Stiftung OKS begann schon vor Jahren mit der Planung eines Erweiterungsbaus am bestehenden Standort (einschliesslich Sanierung der bestehenden Spitalgebäude). Da am Kantonsspital St.Gallen (KSSG) fast zeitgleich mit der Planung am Kinderspital eine Gesamtmachbarkeitsstudie erarbeitet wurde und das Kinderspital in sehr vielen medizinischen Bereichen eng mit dem KSSG zusammenarbeitet, wurde in diesem Zusammenhang auch eine räumliche Annäherung des Kinderspitals an das KSSG geprüft. Die drei mit der Bau-Gesamtmachbar-keitsstudie (Bau-GMS) des KSSG beauftragten Planerteams kamen zum Schluss, dass eine räumliche Annäherung zwischen KSSG und Kinderspital wesentliche Synergieeffekte mit sich brächte. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Masterplanes für das KSSG zeigte sich, dass die Verlegung des Kinderspitals auf das KSSG-Areal bereits im Rahmen der ersten Bauetappe des KSSG realisiert werden kann. Die Projektarbeiten für einen Erweiterungsbau am bestehenden Standort des Kinderspitals wurden deshalb wieder sistiert und die Variante "Neubau auf dem KSSG-Areal" weiterverfolgt.
Im Jahr 2012 hat die Regierung den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Liechtenstein als Gründungsmitglied weiterhin Mitträger der Stiftung OKS bleiben und sich an den Planungs- und Investitionskosten für den Neubau des Kinderspitals anteilsmässig beteiligen soll (RA 2012/1347). Dies im Bewusstsein, dass die Partizipation Liechtensteins in der Trägerschaft nicht mehr notwendig wäre, um die Versorgungssicherheit der in Liechtenstein versicherten Kinder aufrecht zu erhalten. Einerseits besteht nämlich zwischen der Regierung und dem Kinderspital ein Vertrag, welcher die Aufnahme der Patienten sichert und die Abgeltung regelt.
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Anderseits unterhält Liechtenstein Verträge sowohl mit dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) als auch mit dem Landeskrankenhaus Feldkirch (LKHF), welche beide fachlich ausgezeichnete pädiatrische Abteilungen führen. Der Vertrag mit dem Kinderspital wäre grundsätzlich auch ohne Partizipation in der Trägerschaft haltbar.
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der liechtensteinischen Patienten auf die drei erwähnten Spitäler.
Stationäre Austritte Kinder und Jugendliche
 
  
2012
2013
2014
OKS (alle)
      
Austritte
64
73
70
Pflegetage
396
354
425
durchschn. Aufenthaltstage
6.2
4.8
6.1
KSGR (< 16 ohne Neugeborene)
      
Austritte
82
96
110
Pflegetage
316
312
342
durchschn. Aufenthaltstage
3.9
3.3
3.1
LKHF (< 15)
      
Austritte
81
81
50
Pflegetage
n.v.
n.v.
160
durchschn. Aufenthaltstage
n.v.
n.v.
3.2
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
2016 / 026
Landtagssitzungen
02. Dezember 2015
Stichwörter
Dar­le­hens­ge­wäh­rung für Neubau Kin­der­spital Ostschweiz
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