Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung der Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes wurden an der Landtagssitzung vom 3. September 2015 verschiedene Fragen zur Auslegung der Diskriminierungsstrafnorm und zum vorgeschlagenen neuen Tatbestand zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom Regierungsvertreter anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Justiz
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
Staatsanwaltschaft
Zivilstandsamt
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Vaduz, 3. November 2015
LNR 2015-1308
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BuA Nr. 66/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 3. September 2015 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 66/2015 betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten insbesondere Fragen zur Tragweite der Diskriminierungsstrafnorm des § 283 StGB und zur Auslegung des neu vorgeschlagenen Tatbestands zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.