Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 133
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des All­ge­meinen Bür­ger­li­chen Gesetzbuches
2.Gesetz über die Abän­de­rung der Zivilprozessordnung
3.Gesetz über die Abän­de­rung der Exe­ku­ti­ons­ord­nung (EO)
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Fünfundzwanzigsten Hauptstückes des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches  und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten
(Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags) resp. (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Exekutionsordnung)
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Mit der vorliegenden Regierungsvorlage werden - unter Berücksichtigung der Ver-nehmlassung aus dem Jahr 1998 - Reformbemühungen, welche bis ins Jahr 1990 zurückreichen, zusammengefasst.
Die Regierung schlägt vor, zum einen den Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag neu einer Gesamtrevision nach schweizerischem Vorbild zu unterziehen. Mit dieser Orientierung am schweizerischen Obligationenrecht kommt die gegenständliche Vorlage unter anderem dem Postulat zur Überarbeitung des Mietrechts aus dem Jahre 1993 (vgl. Abschnitt 1.5 und Landtagsprotokoll 1993 II 1030 f.) nach.
Zu diesem Zweck soll der Mieterschutz, insbesondere der Kündigungsschutz, bei gleichzeitigem Schutz des Eigentums entsprechend verbessert werden. Sowohl der Schutz vor unzulässigen Mietzinsen als auch der Kündigungsschutz galten bislang nur für Wohnungsmieter und neu nunmehr auch für Geschäftsmieter. Das gegenständlich eingeräumte Mass an Mieterschutz liegt dabei gewollt unter dem Niveau der Rezeptionsvorlage, dem schweizerischen Obligationenrecht (chOR), und deutlich unter demjenigen des österreichischen Mietrechts (öMRG). Gleichzeitig sollen gewisse Bestimmungen österreichischen Ursprungs, die aus dem Jahre 1811 stammen, nunmehr durch zeitgemässe Bestimmungen ersetzt werden.
Die Regierung schlägt zum anderen im Pachtrecht vor, die meisten Neuerungen, die im Mietrecht vorgesehen sind, - angepasst an die Besonderheiten des Pachtrechts - zu übernehmen. Die gegenständliche Vorlage ist damit - im Gegensatz zur 1993 gescheiterten Regierungsvorlage - keine reine Mieterschutzvorlage. Der Schutz vor unzulässigen Pachtzinsen wie auch der Kündigungsschutz ist ebenfalls beschränkt auf Pachtverträge, die im Wesentlichen die Überlassung von Wohn- und Geschäftsraum gegen Entgelt regeln.
Weiters schlägt die Regierung vor, auch das in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelte, aus Österreich rezipierte Bestandverfahren zu aktualisieren. Die Verfahrensbestimmungen sollen möglichst optimal der Vollziehung des materiellen Rechts dienen.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Soziale Dienste
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Vaduz, 3. November 2015
LNR 2015-1480
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten an den Landtag zu unterbreiten.
1.1Historie
Seit vielen Jahren bewegt die Thematik "Revision des Miet- und Pachtrechts" die gesellschafts- und sozialpolitische Diskussion in Liechtenstein. Die Auseinandersetzung mit den im Mietrecht gegebenen sehr unterschiedlichen Interessen führte immer wieder - wie nachfolgend aufgezeigt - zu öffentlichen Debatten, Vorstössen und der Befassung in politischen Gremien und Arbeitsgruppen.
1990 - Motion
Im Jahre 1990 gelangten Abgeordnete der VU mit einer Motion an den Landtag, mit der die Regierung beauftragt wurde, eine Abänderung des ABGB in Vorschlag
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zu bringen. Diese Motion umfasste zum Schutz der Wohnungsmieter strengere Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen (missbräuchliche Mietzinse und Kündigungen sowie weitere unangemessene Forderungen der Vermieter). Die Motion wurde angenommen und an die Regierung überwiesen.
1993 - Nichteintreten durch den Landtag auf die von der Regierung vorgeschlagene ABGB-Änderung
Die Regierung hat daraufhin einen Bericht und Antrag zur Abänderung des 25. Hauptstückes des ABGB (Mietrecht) an den Landtag übergeben. In der Eintretensdebatte hat der Landtag durch Stichentscheid des Präsidenten Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen.
Nach den Wahlen im Jahre 1993 hat ein Postulat der VU zur Überarbeitung des Mietrechts einhellige Zustimmung im Landtag gefunden.
Mit diesem Postulat ist die Regierung eingeladen worden, das gesamte Mietrecht neu zu überarbeiten. Als Rezeptionsvorlage sollen die Vorschriften im Schweizerischen Obligationenrecht unter Berücksichtigung eines für die liechtensteinischen Verhältnisse angemessen ausgebauten Mieterschutzes dienen.
1998 - Vernehmlassungsbericht
Im Sinne des Postulats der VU hat die Regierung 1998 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des ABGB (Miete und Pacht) ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben.
1999 - Entwurf eines Bericht und Antrages
Basierend auf die Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht wurde von der Regierung ein Bericht und Antrag betreffend die Revision des Miet- und Pacht-
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rechts verfasst. Dieser Bericht und Antrag ist allerdings nie zuhanden des Landtages verabschiedet worden.
In der Landtagssitzung im Jahre 2000 erstattete die Regierung dem Landtag Bericht über die damals unerledigt gebliebenen parlamentarischen Vorstösse. Der damalige Regierungschef führte aus, dass beabsichtigt sei, den fertig gestellten Bericht und Antrag noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die angekündigte Verabschiedung des genannten Bericht und Antrages erfolgte jedoch nicht mehr.
2008 - Projektgruppe "200 Jahre ABGB"
Die Projektgruppe "200 Jahre ABGB" hat mit Einbindung von Vertretern der Rechtsanwaltskammer und des Landgerichts unter Berücksichtigung der Vorarbeiten aus den Jahren 1998 und 1999 eine neue Regierungsvorlage erstellt.
2011 - Arbeitsgruppe "Mietrecht"
Schliesslich hat die Regierung 2011 eine Arbeitsgruppe "Mietrecht" eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe tagte unter dem Vorsitz des Ministeriums für Inneres, Justiz und Wirtschaft und setzte sich aus Vertretern der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer sowie des Haus- und Wohnungseigentümer-Verbands Liechtenstein und einem Richter des Fürstlichen Landgerichts zusammen. Diese Arbeitsgruppe hat den Entwurf der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" überarbeitet und den vorliegenden Vernehmlassungsbericht einvernehmlich fertiggestellt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 269
2016 / 268
2016 / 267
Landtagssitzungen
03. März 2016
04. Dezember 2015
Stichwörter
Bestand­ver­fahren, Totalrevision
Mie­ter­schutz, Verbesserung
Miet­ver­trag, Totalrevision
Pächt­er­schutz, Verbesserung
Pacht­ver­trag, Totalrevision