Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 135
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Abän­de­rung des Gesetzes über den "Liech­tens­tei­ni­schen Rund­funk" (LRFG)
2.Abän­de­rung des Medien­ge­setzes (MedienG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Revision des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes) aufgeworfenen Fragen 
 
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Am 4. September 2015 hat der Landtag die Abänderung des Rundfunkgesetzes sowie die Abänderung des Mediengesetzes (Bericht und Antrag Nr. 79/2015) in erster Lesung behandelt. Während der Eintretensdebatte wurde der Arbeit des Liechtensteinischen Rundfunks durchwegs ein gutes Zeugnis ausgestellt. Weiters wurde begrüsst, dass der Vorschlag zur Wiedereinführung von Radiogebühren von der Regierung nicht weiter verfolgt wurde.
Die Fragen und Anregungen, die während der ersten Lesung diskutiert wurden, betrafen vor allem die vorgesehene Lockerung des Werbeverbots für Alkohol sowie die mögliche Ausdehnung der Lockerung auf politische Werbung, die Finanzierung des Liechtensteinischen Rundfunks sowie die Funktion des Publikumsrats.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die während der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und stellt die weiterführenden Abklärungen betreffend Lockerung der Werbeverbote dar. Aufgrund der vertieften Abklärungen schlägt die Regierung eine Abschaffung des Publikumsrats, jedoch die Beibehaltung des Verbots der politischen Werbung vor.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Kommunikation
Medienkommission
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Vaduz, 3. November 2015
LNR 2015-1523
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend Revision des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes (BuA Nr. 79/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 4. September 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes (Bericht und Antrag der Regierung vom 7. Juli 2015, Nr. 79/2015) in erster Lesung beraten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurden verschiedene Fragen aufgeworfen und Anregungen geäussert, insbesondere zur Finanzierung des Liechtensteinischen Rundfunks, zur Lockerung des Werbeverbots für Alkohol sowie zur Prüfung einer Lockerung des Werbeverbots für politische Werbung sowie betreffend Neuregelung der Bestellung der Mitglieder des Publikumsrats. Nachfolgend nimmt die Regierung zu den aufgeworfenen Fragen und Anregungen Stellung.
LR-Systematik
7
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784
4
44
LGBl-Nummern
2016 / 017
2016 / 016
Landtagssitzungen
02. Dezember 2015