Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 16
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz; GFHG)  aufgeworfenen Fragen
 
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Im Dezember 2014 hat der Landtag in erster Lesung die Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden beraten. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich begrüsst.
Soweit die aufgeworfenen Fragen nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachfolgend Stellung.
Die Ausführungen betreffen insbesondere die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes anstelle der Integration in das bestehende Gemeindegesetz sowie allfällige Widersprüchlichkeiten bzgl. der Zuständigkeiten gemäss Gemeindegesetz und Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz. Um zu verdeutlichen, dass mit dem Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz keine Zuständigkeiten gemäss Gemeindegesetz abgeändert werden, hat sich die Regierung dazu entschieden Art. 1 der Gesetzesvorlage durch den Hinweis zu ergänzen, dass die Bestimmungen des Gemeindegesetzes unberührt bleiben.
Anlässlich der Diskussionen im Rahmen der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zum Verweis auf die Gemeindeordnung schlägt die Regierung für die zweite Lesung eine Anpassung dahingehend vor, dass auf die Erwähnung der Gemeindeordnung in der Vorlage verzichtet werden soll, hält aber am Verweis auf das "zuständige Gemeindeorgan" fest.
Aufgrund einzelner Anregungen aus der Landtagsdebatte und entsprechender Überarbeitung konnte die Vorlage für die zweite Lesung um insgesamt drei Artikel reduziert werden.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Inneres
Betroffene Amtsstellen und Gemeinden
Stabsstelle Finanzen
Alle Gemeinden
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Vaduz, 24. März 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz; GFHG) (Bericht und Antrag Nr. 103/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz; GFHG) beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 20 Stimmen mehrheitlich unbestritten.
Die inhaltliche Zielsetzung der Vorlage, eine Harmonisierung der Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte mit erhöhter Transparenz und Vergleichbarkeit wurde von den Abgeordneten begrüsst und stand bei der Landtagsdebatte nicht zur Diskussion.
Im Nachfolgenden werden einerseits grundsätzliche Fragen beantwortet. Dabei steht die Diskussion, ob die finanzhaushaltsrechtlichen Bestimmungen in einem
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eigenen Gesetzeswerk zusammengefasst oder im bestehenden Gemeindegesetz integriert werden sollen im Vordergrund. Ausserdem wird auf den immer wieder in Frage gestellten Verweis auf die Gemeindeordnung eingegangen und die Thematik International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) dargelegt.
Andererseits wird auf die im Rahmen der Gesetzeslesung aufgeworfenen Fragen zu den einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage detailliert eingegangen, falls diese nicht bereits im Rahmen der Landtagsdebatte vom zuständigen Regierungsmitglied beantwortet wurden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2015 / 164
Landtagssitzungen
07. Mai 2015
Stichwörter
Gemeinde-Finanz­haus­halts­ge­setz (GFHG)
GFHG (Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz)