Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2015)
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Die erste Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst zwei Nachtragskredite im Umfang von CHF 74'000 und CHF 20'000.
Da der Entscheid bzgl. des Schulraumprovisoriums relativ spät (November 2014) im Budgetierungsprozess der Landesverwaltung gefällt wurde, konnten die damit zusammenhängenden notwendigen Anschaffungen und Investitionen nicht im Voranschlag 2015 berücksichtigt werden. Die Regierung beantragt mit dieser Vorlage die dafür notwendigen Mittel.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Amtsstelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 24. März 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (I/2015) zulasten der Verwaltungsrechnung 2015 zu unterbreiten.
Die vorliegende erste Nachtragskredit-Vorlage zum Voranschlag 2015 umfasst zwei Nachtragskredite mit einem zusätzlichen Ausgabenvolumen von CHF 94'000.