Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 28
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, Nr. 5/2015, am 5. März 2015 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind nur sehr wenige Fragen gestellt worden. Soweit diese nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen schwerpunktmässig den in Art. 1065 PGR erwähnten Jahresbericht sowie die in Art. 1064 PGR geregelten Grössenklassen von Gesellschaften.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stelle
Amt für Justiz
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Vaduz, 31. März 2015
LNR 2015-444
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates; BuA Nr. 5/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 5. März 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur
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Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mehrere Abgeordnete begrüssten die Regierungsvorlage in ihren Eintretensvoten ausdrücklich. Die aufgeworfen Fragen sollen mit dieser Stellungnahme beantwortet werden, soweit sie nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung vom zuständigen Regierungsmitglied beantwortet wurden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2015 / 165
Landtagssitzungen
07. Mai 2015
Stichwörter
EU Richt­line 2013/34/EU (Ver­bes­se­rung der Les­bar­keit der Rechnungslegungsvorschriften)
Klein­un­ter­nehmen, Rech­nungs­le­gung (Reduk­tion Verwaltungsaufwand)
Rech­nungs­le­gung von Klein­un­ter­nehmen (Reduk­tion Verwaltungsaufwand)