Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt) hat der Landtag die Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst.
Soweit die aufgeworfenen Fragen nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen insbesondere die Abschaffung des Weltrechtsprinzips (§ 64 Abs. 1 Ziff. 8 StGB), die Indikationenlösung (§ 96 Abs. 4 Ziff. 1 StGB), die Regelung des Spezialfalls der Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch (§ 106 Abs. 1 StGB), die Beitragstäterschaft (§ 12 StGB) i.V.m. der verstärkten rechtlichen Absicherung für eine ergebnisoffene Beratung (§ 108 StPO), die Verfassungsmässigkeit und das Personalitätsprinzip.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Soziale Dienste
Amt für Gesundheit
Staatsanwaltschaft
Gerichte
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Vaduz, 20. Januar 2015
LNR 2015-12
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt) (BuA Nr. 111/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt) (BuA Nr. 111/2014) in erster Lesung beraten und begrüsst.
Das Eintreten auf die Vorlage war mit 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es einige Fragen, die im Kapitel 3 "Fragen zu einzelnen Paragraphen" beantwortet werden, soweit dies nicht oder nicht abschliessend anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied bereits erfolgt ist.