Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 40
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Waldgesetzes
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Beschwer­de­kom­mis­sions-gesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Waldgesetzes und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes  aufgeworfenen Fragen  
 
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Bestockungen mit Waldbäumen und -sträuchern, welche mehr als 250 m2 Fläche beanspruchen, werden gemäss den Bestimmungen des Waldgesetzes ungeachtet deren Entstehung rechtlich zu Wald. Mit einer Änderung der entsprechenden Bestimmungen soll nun gewährleistet werden, dass Gehölze, welche mit dem Ziel der Extensivierung oder Lebensraumvernetzung für wildlebende Pflanzen und Tiere geschaffen werden, nicht mehr als Wald gelten. Zudem soll mit der Gesetzesvorlage die Möglichkeit geschaffen werden, ausnahmsweise Chemikalien zur Bekämpfung von invasiven standortfremden Pflanzen einzusetzen. Dies insbesondere in Fällen, in denen solche Pflanzen noch mit Aussicht auf Erfolg bekämpft werden können. Schliesslich sollen einzelne Bestimmungen angepasst werden, um den sich seit Erlass des Waldgesetzes im Jahre 1991 geänderten Umständen gerecht zu werden. All diese Aspekte der Gesetzesvorlage waren während der ersten Lesung unbestritten.
Hingegen wurden während der ersten Beratung andere Fragestellungen respektive Artikel des Waldgesetzes diskutiert, welche nicht Gegenstand der Gesetzesvorlage waren. Inhaltlich betraf dies die Lockerung des strikten Rodungsverbotes nach Art. 6 und 7 Waldgesetz (Rodungsverbot und Ausnahmebewilligungen respektive Rodungsersatz) sowie Art. 17 (Wald-Weide-Trennung).
Die Regierung sieht aus grundsätzlichen Erwägungen davon ab, die weitreichenden, anlässlich der ersten Beratung zur Diskussion gestellten Abänderungen der Artikel 6, 7 und 17 in die Vorlage zur zweiten Lesung der Abänderung des Waldgesetzes aufzunehmen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
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Vaduz, 21. April 2015
LNR 2015-323
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Waldgesetzes und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (BuA Nr. 115/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Waldgesetzes und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 21. Oktober 2014, Nr. 115/2014). Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2015 / 195
2015 / 194
Landtagssitzungen
12. Juni 2015
Stichwörter
Beschwer­de­kom­mi­sons­ge­setz, Abänderung
Inva­sive Pflanzen (Abän­de­rung des Waldgesetzes)
Wald­be­stockung (Abän­de­rung des Waldgesetzes)
Wald­ge­setz, Abän­de­rung (Bekämp­fung inva­siver Pflanzen)