Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 45
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Geplante Wei­ter­füh­rung der Arbeiten
3.Stel­lung­nahme des wis­sen­schaft­li­chen Beirats
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an den historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2016 bis 2022 
 
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Die Finanzierung der Urkundenedition mit Landesmitteln geht zurück bis ins Jahr 1934. Damals hatte der Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm Beck erfolgreich im Landtag um Geldmittel für eine solche Edition geworben. In der Folge wurde die Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs stets durch staatliche Bei-träge gefördert. In seiner Sitzung vom 17. September 1997 hat der Landtag einen Finanzbeschluss (LGBl. 1997, Nr. 197) gefasst, durch den der Historische Verein für die Zeit vom 1. Januar 1998 bis zum 30. Juni 2004 einen jährlichen Betrag in der Höhe von 65'000 Franken erhielt. Am 27. November 2003 genehmigte der Landtag einen Ergänzungskredit in der Höhe von 560'000 Franken (LGBl. 2004, Nr. 9) für eine zweite Phase bis Juni 2010 und am 23. Oktober 2009 weitere 600'000 Franken (LGBl. 2009, Nr. 323) für eine dritte Bearbeitungsphase bis Juni 2016 (jeweils 100'000 pro Jahr).
Für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs vom 1. Juli 2016 bis Ende 2022 beantragt die Regierung beim Landtag hiermit einen weiteren jährlichen Staatsbeitrag in der bisherigen Höhe. Für das Jahr 2016 sind dies 50'000 Franken und für die Jahre 2017 bis 2022 je 100'000 Franken. Insgesamt ergibt sich für diesen Zeitraum somit eine staatliche Zuwendung in Höhe von 650'000 Franken.
Es war und bleibt Aufgabe und Ziel, mit den vom Landtag zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln die editionsmässige Erschliessung der für Liechtenstein bedeutenden Urkunden voranzutreiben und der Forschung zur Verfügung zu stellen. Mit der Weiterführung der staatlichen Förderung wird diese Weiterbearbeitung der Edition der wichtigsten Quellen für die liechtensteinische Geschichtsforschung ermöglicht. Gleichzeitig wird damit auch die Fortführung der laufend aktualisierten digitalen Edition der fertig bearbeiteten Urkunden im Internet und damit die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit gewährleistet.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Amtsstellen
Amt für Kultur, Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein
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Vaduz, 28. April 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2016 bis 2022 zu unterbreiten.
1.1LUB I - Urkunden von den Anfängen bis 1416
Der erste Teil des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB I) konnte im Frühjahr 1977 abgeschlossen werden. LUB I umfasst sechs gedruckte Bände und beinhaltet auf insgesamt 3600 Seiten die Grundlage zur Erforschung der mittelalterlichen Geschichte des heutigen Fürstentums Liechtenstein. Die wichtigsten Urkunden zur liechtensteinischen Geschichte von den Anfängen bis zum Jahre 1416 liegen mit LUB I erstmals komplett in transkribierter und gedruckter Form zur Benutzung durch eine breitere Öffentlichkeit vor.
Die Bearbeitung dieses ersten Werkteils erstreckte sich über einen jahrzehntelangen Zeitraum. Im Jahre 1934 hatte der Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm
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Beck erfolgreich im Landtag um Geldmittel für eine solche Urkundenedition geworben. In der Folge wurde die Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs stets durch staatliche Beiträge gefördert. Von 1942 bis 1987 erschienen im Historischen Jahrbuch in regelmässigen Abständen redigierte Urkunden als Teillieferungen zum Urkundenbuch. Im Jahre 1948 wurde der Band 1 des Liechtensteinischen Urkundenbuchs herausgegeben, dem bis 1997 fünf weitere Urkundeneditionen in gebundener Form folgten.
LUB I - gedruckte Publikation, Band 1-6: Von den Anfängen bis 1416
 
Band
Inhalt
Urkunden
Seiten
Bearbeiter
1
Urkunden aus dem bischöflichen Archiv in Chur und aus dem Archiv Pfäfers in St. Gallen
185
582
Franz Perret
2
Urkunden aus den Archiven in St. Gallen sowie Eschner Jahrzeitbuch
99
482
Franz Perret
3
Urkunden aus den Vorarlberger
Archiven
422
740
Benedikt Bilgeri
4
Urkunden aus den Archiven des
Fürstentums Liechtenstein sowie
Brandisisches Urbar;
Suzisch-Hohenemsisches Urbar;
Urbar der Herrschaft Schellenberg
52
688
Georg Malin
5A/B
Urkunden aus deutschen Archiven
666
960
Benedikt Bilgeri
6
Urkunden aus den Archiven der Schweiz
120
153
nach dem Tod von Benedikt Bilgeri im Jahr 1993 von Otto P. Clavadetscher übernommen
Die Urkundenbücher LUB I/1-6 wurden im Rahmen der Digitalisierung des Jahrbuches des Historischen Vereins ebenfalls digitalisiert und sind unter http://www.eliechtensteinensia.li/JBHV/ zu finden. Es kann sowohl chronologisch zugegriffen als auch im Volltext gesucht werden.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
2015 / 206
Landtagssitzungen
10. Juni 2015
Stichwörter
Ergän­zungs­kredit Fort­füh­rung Urkun­den­buch in den Jahren 2016-2022
Urkun­den­buch, Ergän­zungs­kredit für die Jahre 2016-2022