Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 53
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Abkommen vom 26. Februar 2015 mit der Regie­rung der ita­lie­ni­schen Repu­blik über den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steuersachen
2.Die Bes­tim­mungen des Abkom­mens im Einzelnen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Recht­li­ches / Ver­hältnis zu übrigen Verträgen
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 26. Februar 2015 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der italienischen Republik über den Informationsaustausch in Steuersachen 
 
4
Im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen wurde das Abkommen mit Italien am 26. Februar 2015 unterzeichnet. Das Verhandlungsresultat besteht in einem Global Forum-konformen TIEA samt Protokoll sowie einem Zusatzprotokoll.
Das TIEA mit Italien entspricht den übrigen bereits abgeschlossenen und bereits in Kraft getretenen Abkommen. Es folgt den internationalen Standards der OECD bzw. des Global Forums und übernimmt die Formulierungen des OECD-TIEA-Musterabkommens weitestgehend. Das Abkommen tritt nach der Notifikation über den Abschluss der jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten (Ratifikation) beider Seiten in Kraft und ist auf Ersuchen anzuwenden, die sich auf Steuerperioden beziehen, die nach dem 26. Februar 2015 beginnen.
Das Zusatzprotokoll stellt eine Sonderregelung vor dem Hintergrund des italienischen Offenlegungsprogramms (VDP) und der bevorstehenden Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) dar. Ziel ist es, italienischen Steuerpflichtigen die Offenlegung ihrer nicht deklarierten Vermögen über Liechtenstein zu den bestmöglichen Konditionen zu ermöglichen. Damit soll ein möglicherweise massiver Vermögensabfluss von Geldern von Kunden vermieden werden, welche den Weg der Steuerkonformität wählen oder bereits steuerkonform sind.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung
Stabstelle für internationale Finanzplatzagenden
5
Vaduz, 5. Mai 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 26. Februar 2015 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Italienischen Republik über den Informationsaustausch in Steuersachen an den Landtag zu unterbreiten.
1.1Ausgangslage und Verlauf der Verhandlungen
In Italien bestehen seit Jahren steuerliche Benachteiligungen für liechtensteinische Unternehmen, vor allem für Finanzintermediäre und deren Produkte und Dienstleistungen. Liechtenstein hat in der Vergangenheit wiederholt mit Italien diesbezüglich Gespräche geführt und die Aufhebung dieser Beschränkungen verlangt. Die seit 2009 wiederholt geführten Verhandlungen über ein Steuerinformationsaustauschabkommen oder ein Doppelbesteuerungsabkommen wurden immer wieder blockiert.
6
Die Benachteiligungen sind vielfältig So führt Italien mehrere Listen, die verschiedene steuerliche Beschränkungen auslösen. Einige dieser Beschränkungen wurden wegen fehlenden effektiven Informationsaustauschs eingeführt, andere sind zusätzlich an die Höhe des ausländischen Steuersatzes gebunden (CFC-Regulations). Während Liechtenstein durch den Abschluss des TIEA den geforderten Informationsaustausch gewährt und damit wesentliche Benachteiligungen beseitigt werden können, ist der liechtensteinische Körperschaftssteuersatz mit 12.5% zu tief, um alle steuerlichen Benachteiligungen durch Italien zu eliminieren. Durch den Abschluss des TIEA wird Liechtenstein in Italien aber auf verschiedene weisse Listen gelangen. Damit werden wichtige und für Liechtensteins Marktteilnehmer nachteilige Beschränkungen wegfallen, welche an den fehlenden Informationsaustausch geknüpft sind. Diese betreffen insbesondere die Finanztransaktionssteuer (FTT) sowie die Besteuerung von Fonds und Versicherungsdienstleistungen (Wegfall des Erfordernisses eines Steuerrepräsentanten).
Darüber hinaus wurde per 1. Januar 2015 in Italien ein neues Offenlegungsprogramm (Voluntary Disclosure Program, VDP) eingeführt, welches den Kunden von Finanzplätzen, welche keinen effektiven Informationsaustausch nach Italien gewähren, einer höheren, fast doppelt so hohen Steuerrückzahlung unterwirft. Das VDP wird bis zum 30. September 2015 dauern. Abgesehen vom bald bevorstehenden automatischen Informationsaustausch von steuerlich relevanten Daten hat dies die erneute Aufnahme von Gesprächen dringlich gemacht.
Aufgrund der veränderten Ausgangslage und der klaren Positionierung Liechtensteins (Regierungserklärung vom November 2013 und Commitment zur Umsetzung des AIA auf der Basis des sogenannten Early Adopters-Fahrplans) können die Gespräche und Verhandlungen mit Italien wieder aufgenommen
7
werden. Nachdem erste Sondierungsgespräche gezeigt hatten, dass ein schneller Abschluss eines TIEA möglich sein könnte, wurde bei den betroffenen Verbänden eine Konsultation vorgenommen. Zwar ist Liechtenstein seit der Unterzeichnung der Multilateralen Amtshilfekonvention (MAK) mit der Neuaufnahme von TIEA-Verhandlungen zurückhaltend, aber aufgrund der von der Wirtschaft geäusserten grossen Dringlichkeit ist die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe zur Meinung gelangt, dass im Falle von Italien dennoch ein TIEA abgeschlossen werden soll.
Die Verhandlungen dauerten von August 2014 bis Anfang Februar 2015. Die Verhandlungsdelegationen einigten sich am 10. Februar 2015 auf ein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen (TIEA) samt einem Zusatzprotokoll sowie auf eine Gemeinsame Erklärung zur künftigen Steuerkooperation.
Die geforderte Gleichstellung von italienischen Kunden des liechtensteinischen Finanzplatzes mit denjenigen anderer Finanzplätze unter dem neuen Offenlegungsverfahren (VDP) konnte mit einem TIEA gemäss dem aktuellen Standard Liechtensteins (d.h. ohne die Verpflichtung zur Beantwortung von sog. Gruppenanfragen) nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund wurde es notwendig, ein Zusatzprotokoll abzuschliessen. Das Zusatzprotokoll stellt eine Sonderregelung vor dem Hintergrund des italienischen VDP und der bevorstehenden Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) dar. Ziel ist es, italienischen Steuerpflichtigen die Offenlegung ihrer nicht deklarierten Vermögen über Liechtenstein zu den bestmöglichen Konditionen zu ermöglichen. Damit soll ein möglicherweise massiver Vermögensabfluss von Geldern von Kunden vermieden werden, welche den Weg der Steuerkonformität wählen oder bereits steuerkonform sind (beispielsweise nach Inanspruchnahme des letzten Scudo Fiscale).
8
Die Gemeinsame Erklärung beinhaltet die Eliminierung steuerlicher Diskriminierungen aufgrund eines fehlenden effektiven Informationsaustausches. Weiters wird darin festgehalten, dass Liechtenstein mit Bezug auf die VDP auf die weisse Liste gesetzt wird und damit italienische Steuerpflichtige mit Vermögen in Liechtenstein zu den bestmöglichen Bedingungen an der VDP teilnehmen können. Damit besteht eine Gleichbehandlung mit allen Ländern, die ebenfalls auf der weissen Liste stehen. Zusätzlich konnte erreicht werden, dass dem Wunsch der Verbände entsprechend festgehalten ist, dass Finanzinstitute und deren Mitarbeiter nicht für die Steuerdelikte ihrer Kunden verantwortlich sind. Um die Risiken von liechtensteinischen Finanzinstituten und ihren Mitarbeitern für eine strafrechtliche Verfolgung zu minimieren, wurde ausserdem festgehalten, dass unterstützendes Verhalten bei der Regularisierung von unversteuerten Geldern italienischer Steuerpflichtiger positiv gewertet wird. Ebenfalls wird in der Erklärung festgehalten, dass beide Staaten die Zusammenarbeit im steuerlichen Bereich vertiefen möchten. Beide Seiten bestätigen ihren Willen, den automatischen Informationsaustausch nach dem neuen globalen Standard auf der Basis des Early-Adopters-Fahrplan umsetzen zu wollen. Italien und Liechtenstein haben ausserdem die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nach Inkrafttreten des TIEA vereinbart. Die Gemeinsame Erklärung unterliegt nicht der Genehmigung durch den Landtag, da diese nicht Teil des Abkommens ist.
Die Verhandlungen fanden in einer kooperativen und konstruktiven Atmosphäre statt. Die liechtensteinische Delegation stand unter gemeinsamer Leitung der Stabstelle für internationale Finanzplatzagenden und der Steuerverwaltung. Die italienische Delegation bestand aus Vertretern des Finanzministeriums und der Steuerverwaltung.
9
Die Information und Konsultation der Verbände in Liechtenstein über den Verlauf und Abschluss der Verhandlungen erfolgte laufend im Rahmen der von der Regierung einberufenen Arbeitsgruppe zu Italien.
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2016 / 487
Landtagssitzungen
12. Juni 2015
Stichwörter
Amts­hilfe in Steu­er­sa­chen mit Südafrika
Ita­lien, Amts­hilfe in Steuersachen
Offen­le­gungs­pro­gramm (VDP) Ita­liens, Zusatz­pro­to­koll Liech­tens­tein-Italien
Steuer, Infor­ma­ti­ons­aus­tausch Liech­tens­tein-Italien
Steu­er­amts­hilfe, Liech­tens­tein-Italien
TIEA mit Italien
VDP (Offen­le­gungs­pro­gramm) Ita­liens, Zusatz­pro­to­koll Liech­tens­tein-Italien