Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; STEAHG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA) aufgeworfenen Fragen
4
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA) am 6. Juni 2014 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen begrüsst. Von den Abgeordneten wurden verschiedene Fragen aufgeworfen, insbesondere zu den möglichen Auswirkungen des erwarteten Urteils des Staatsgerichtshofs (StGH) betreffend die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden im Bereich der Wertpapieraufsicht nach Art. 27a ff FMAG.
Mit Urteil des Staatsgerichtshofs vom 1. Juli 2014 (StGH 2013/50), kundgemacht am 11. Dezember 2014, wurden einzelne Bestimmungen des FMAG als verfassungswidrig aufgehoben. Da in Teilbereichen Parallelen zwischen dem FMA-Amtshilfeverfahren und dem Ausnahmeverfahren bei der Steueramtshilfe bestehen, entfaltet das Urteil auch Auswirkungen auf die geplanten Anpassungen des SteAHG und des AHG-USA.
Die Regierung schlägt in ihrer Stellungnahme daher Anpassungen vor, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. Weiters schlägt die Regierung von sich aus kleinere Änderungen zu Bestimmungen vor bzw. macht klarstellende Ausführungen, um den Vorgaben des internationalen Standards des Global Forums zum Schutz der Vertraulichkeit zu entsprechen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene BEhörden
Steuerverwaltung
Verwaltungsgerichtshof
5
Vaduz, 12. Mai 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA) (BuA Nr. 54/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 6. Juni 2014 wurde die Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA) in erster Lesung behandelt und begrüsst. Anlässlich der Eintretensdebatte sowie Beratung der Regierungsvorlagen wurden verschiedene Fragen aufgeworfen, insbesondere zu den möglichen Auswirkungen des erwarteten Urteils des Staatsgerichtshofs betreffend die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden im Bereich der Wertpapieraufsicht nach Art. 27a ff FMAG.
6
Mit Urteil des Staatsgerichtshofs vom 1. Juli 2014 (StGH 2013/50) wurden einzelne Bestimmungen des FMAG als verfassungswidrig aufgehoben. Da in Teilbereichen Parallelen zwischen dem FMA-Amtshilfeverfahren und dem Ausnahmeverfahren bei der Steueramtshilfe bestehen, entfaltet das Urteil auch Auswirkungen auf die geplanten Anpassungen des SteAHG und des AHG-USA.
Die Regierung schlägt in ihrer Stellungnahme daher Anpassungen vor, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. Auf die konkreten Anpassungen wird nachfolgend bei den entsprechenden Artikeln eingegangen. Weiters schlägt die Regierung von sich aus zu einzelnen Bestimmungen kleinere Änderungen vor oder macht klarstellende Ausführungen zu einzelnen Bestimmungen, um den Vorgaben des internationalen Standards des Global Forums zum Schutz der Vertraulichkeit zu entsprechen.