Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Zustellgesetzes sowie weiterer Gesetze (Amtsblatt) aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung dieser Regierungsvorlage am 7. Mai 2015 im Landtag wurde im Wesentlichen eine Frage im Zusammenhang mit den besonderen Kundmachungsformen aufgeworfen sowie eine Anregung vorgebracht. Die Regierung nimmt nachstehend zu diesen beiden Punkten Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Alle Amtsstellen
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Vaduz, 30. Juni 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Zustellgesetzes sowie weiterer Gesetze (Amtsblatt) (BuA Nr.14/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 8. Mai 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Zustellgesetzes sowie weiterer Gesetze (Amtsblatt) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde durchwegs begrüsst und ein Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurde von den Landtagsabgeordneten eine Frage im Zusammenhang mit den besonderen Kundmachungsformen aufgeworfen sowie eine Anregung betreffend die Schaffung einer entsprechenden App vorgebracht. Auf diese beiden Punkte wird nachstehend näher eingegangen.