Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 66
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.[Abän­de­rung Strafgesetzbuch]
1.[Abän­de­rung Bürgerrechtsgesetz]
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes
 
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Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und insbesondere durch den islamistisch motivierten Terrorismus unverändert hoch ist. Im Zuge dessen hat auch das Phänomen der dschihadistisch motivierten Reisen zum Zwecke illegaler Kampfhandlungen und Terrorakte in Konfliktgebiete eine noch nie dagewesene Dimension erreicht. Verstärkt wird das globale Ausmass dieser Bewegung durch die weltweit verfügbaren modernen Informationstechnologien. Bereits im Jahre 2003 hat die Regierung im Nachgang an die Anschläge des 11. September 2001 mit dem Erlass eines Anti-Terrorismuspakets (Bericht und Antrag Nr. 37/2003) weitreichende gesetzgeberische Massnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ergriffen. Die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus hat seither weiter an Bedeutung gewonnen, weshalb auch Liechtenstein laufend gefordert ist, sein strafrechtliches Instrumentarium zur wirksamen Terrorismusbekämpfung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Wenngleich sich Liechtenstein in einer stabilen sicherheitspolitischen Lage befindet, kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch Personen in Liechtenstein durch die Propaganda terroristischer Gruppierungen radikalisiert und zu Gewaltaktionen motiviert werden. Insgesamt besteht nach geltender Rechtslage bereits ein effektives Dispositiv zur strafrechtlichen Verfolgung von Kämpfern oder Sympathisanten einer terroristischen Gruppierung mit Bezug zu Liechtenstein. Dennoch gibt es in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen daher zum einen neue Tatbestände bezüglich der Ausbildung für terroristische Zwecke sowie der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Zum anderen soll im Bürgerrechtsgesetz ein neuer Tatbestand zur Aberkennung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft eingeführt werden, um auch in diesem Bereich die kompromisslose Ablehnung radikaler und terroristischer Tendenzen zum Ausdruck zu bringen. Die gegenständliche Vorlage schafft ausserdem die Rechtsgrundlage für die Ratifikation des Übereinkommens des Europarates vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus. Es ist geplant, dieses Übereinkommen, das die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Handlungen sowie die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen unter Strafe stellt, noch im Jahr 2015 zu ratifizie-
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ren. Mit den geplanten Massnahmen bekundet Liechtenstein damit einmal mehr seinen Willen und die Entschlossenheit zur dauerhaften Terrorismusbekämpfung.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich von § 283 StGB im Sinne einer umfassenden Diskriminierungsstrafnorm auf weitere schützenswerte Gruppen auszudehnen und damit einer Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus dem vierten Länderbericht 2013 zu folgen. Da die geltende Bestimmung des § 283 Abs. 2 StGB bezüglich der Strafbarkeit bzw. Nichtstrafbarkeit der Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole in der Praxis zu Unklarheiten führte, soll durch die vorgeschlagene Anpassung der Norm klargestellt werden, dass die Verwendung und Verbreitung solcher Symbole in der Öffentlichkeit auch dann strafbar ist, wenn dies keinen werbenden Charakter hat. Die Präzisierung ist zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und zur Stärkung des Abwehrdispositivs gegen rechtsextreme und rassistische Aktivitäten notwendig.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Justiz
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
Staatsanwaltschaft
Zivilstandsamt
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Vaduz, 30. Juni 2015
LNR 2015-588
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass sich die internationale Sicherheitslage namentlich im Kontext der terroristischen Bedrohung in den letzten Jahren verschärft hat. Terroristische Gruppierungen und Terrororganisationen sind international tätig und weiten ihr Netzwerk, insbesondere durch soziale Medien, über die Kriegsschauplätze hinweg aus. Vor allem die Terrorgruppierung Islamischer Staat (IS) rückte in den vergangenen Monaten in den Fokus der Weltöffentlichkeit, einerseits wegen ihrer terroristischen Aktivitäten und ihrer aggressiven Propaganda und andererseits, weil die Gruppierung medienwirksam und unter gezielter Verwendung der modernen Kommunikationsmittel weltweit Bildmaterial ihrer Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung während der Kampfhandlungen im Irak und in Syrien verbreitete. Seit Anfang 2014 hat das Phänomen der dschiha-
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distisch motivierten Reisen zum Zwecke illegaler Kampfhandlungen und Terrorakte in Konfliktgebiete eine noch nie dagewesene Dimension erreicht. Auch wenn sich Liechtenstein in einer stabilen sicherheitspolitischen Situation befindet und gegenwärtig keine konkreten Hinweise über Kontakte zwischen Personen in Liechtenstein und Kämpfern oder Sympathisanten einer terroristischen Gruppierung vorliegen, kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch Personen in Liechtenstein durch die Propaganda terroristischer Gruppierungen radikalisiert und zu Gewaltaktionen motiviert werden.
Liechtenstein beteiligt sich an den politischen Massnahmen zur internationalen Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarats, der FATF, der OSZE und anderer internationaler Organisationen sowie im Rahmen seiner Schengen-Mitgliedschaft. Bereits im Jahre 2003 hat die Regierung im Nachgang an die Anschläge des 11. September 2001 mit dem Erlass eines Anti-Terrorismuspakets (Bericht und Antrag Nr. 37/2003) weitreichende gesetzgeberische Massnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ergriffen. Zur Umsetzung verschiedener internationaler Übereinkommen wurden diese Massnahmen seither mehrfach erweitert und verschärft. Liechtenstein hat alle 16 einschlägigen Rechtsinstrumente (Übereinkommen und Protokolle) der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung ratifiziert und implementiert. Ausserdem ist Liechtenstein Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens von 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Änderungsprotokoll von 2003.
Mit der gegenständlichen Vorlage wird nun auch die Rechtsgrundlage für die Ratifikation des Übereinkommens des Europarates vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus geschaffen. Die Ratifikation dieses Übereinkommens, das die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Handlungen sowie die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen unter Strafe stellt, ist noch im Jahr 2015 geplant.
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Insgesamt haben die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus in den vergangenen Jahren weiter an Bedeutung gewonnen, weshalb auch Liechtenstein wie die umliegenden Staaten laufend gefordert ist, sein strafrechtliches Instrumentarium zur wirksamen Terrorismusbekämpfung zu überprüfen und im Einklang mit internationalen Vorgaben gegebenenfalls anzupassen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 015
2016 / 014
Landtagssitzungen
03. September 2015
Stichwörter
Aber­ken­nung der liech­tens­tei­ni­schen Staats­bür­ger­schaft (Terrorismusbekämpfung)
BüG (Bür­ger­rechts­ge­setz), Abän­de­rung (Terrorismusbekämpfung)
Bür­ger­rechts­ge­setz, Abän­de­rung (Terrorismusbekämpfung)
Staats­bür­ger­schaft, Aber­ken­nung (Terrorismusbekämpfung)
StGB, Abän­de­rung (Terrorismusbekämpfung)
Straf­ge­setz­buch, Abän­de­rung (Terrorismusbekämpfung)
Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung
Ü des Euro­pa­rates zur Bekämp­fung des Terrorismus