Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 68
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Abän­de­rung Konsumentenschutzgesetz
2.Abän­de­rung E-Com­merce-Gesetz
3.Abän­de­rung Fern-Finanz­dienst­lei­stungs-Gesetz
4.Gesetz über Fern­ab­satz- und aus­ser­halb von Geschäfts­räumen geschlos­sene Ver­träge (Fern- und Aus­wärts­ge­schäfte-Gesetz; FAGG)
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes, die Abänderung des E-Commerce-Gesetzes, die Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über Fernabsatz- und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge aufgeworfenen Fragen 
 
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Am 12. Juni 2015 hat der Landtag die erste Lesung betreffend die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes, die Abänderung des E-Commerce-Gesetzes, die Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über Fernabsatz- und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz; FAGG) (Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher - BuA Nr. 37/2015) behandelt.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Da die Vorlage unbestritten war, bestand für die Regierung kein Anlass, die Gesetzesvorlage nach der ersten Lesung abzuändern.
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 30. Juni 2015
LNR 2015-921
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes, die Abänderung des E-Commerce-Gesetzes, die Abänderung des Fern- Finanzdienstleistungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über Fernabsatz- und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz; FAGG) (Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher (BuA Nr. 37/2015)) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 12. Juni 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes, die Abänderung des E-Commerce-Gesetzes, die Abänderung des Fern- Finanzdienstleistungsgesetzes sowie die die Schaffung eines Gesetzes über Fernabsatz- und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Bericht und Antrag der Regierung vom 14. April 2015, Nr. 37/2015) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde einhellig positiv gewürdigt. Der Landtag begrüsste die Gesetzesvorlage und sprach sich
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einheitlich für das Eintreten aus. In der Eintretensdebatte wurde ebenfalls begrüsst, dass die Umsetzung dieser Richtlinie zu einer weiteren Verbesserung des Konsumentenschutzes beitrage sowie auch eine weitere Harmonisierung mit den anderen EU- und EWR-Staaten stattfinde. Festgehalten wurde eingangs auch, dass keine personellen, finanziellen, organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen mit dieser Vorlage verbunden seien.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2015 / 279
2015 / 278
2015 / 277
2015 / 276
Landtagssitzungen
03. September 2015
Stichwörter
EU Richt­line 2011/83/EU (Ver­brau­cher­schutz bei Fern­ab­satz- und Haustürgeschäften)
FAGG (Fern- und Aus­wärts­ge­schäfte-Gesetz)
Fern- und Aus­wärts­ge­schäfte-Gesetz (FAGG )
Hau­stür­ge­schäfte, Verbraucherschutz
Online-Handel, Verbraucherschutz
Ver­brau­cher­schutz bei Fern­ab­satz- und Haustürgeschäften
Wider­rufs­recht bei Online-Geschäften