Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Am 12. Juni 2015 hat der Landtag die erste Lesung betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes (BuA Nr. 48/2015) behandelt. In der Eintretensdebatte wurde positiv vermerkt, dass es notwendig sei, Anpassungen an die schweizerischen Bestimmungen durchzuführen, da ein einheitliches Zollgebiet bestehe und so die zollrechtlichen Bestimmungen auch in Liechtenstein gelten. Auch wurde festgehalten, dass dem Problem von Fälschungen und Markenpiraterie begegnet werden müsse.
Weiter wurde festgehalten, dass auch die Lockerung der Vertretungsbefugnis von Patent- und Rechtsanwälten aus dem EWR vor den liechtensteinischen Behörden notwendig werde, sodass hier die EWR-rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben (Dienstleistungsverkehrsfreiheit) erfüllt werden.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 30. Juni 2015
LNR 2015-940
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes (BuA Nr. 48/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 12. Juni 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes (Bericht und Antrag der Regierung vom 5. Mai 2015, Nr. 48/2015) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde einhellig positiv gewürdigt. Der Landtag begrüsste die Gesetzesvorlage und sprach sich für das Eintreten aus.