Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 81
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Abkommen vom 29. Juni 2015 zwi­schen dem Fürs­tentum Liech­tens­tein und Ungarn zur Ver­mei­dung der Dop­pel­bes­teue­rung und der Ver­mei­dung der Steu­er­ver­kür­zung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
2.Die Bes­tim­mungen des Abkom­mens im Einzelnen
3.Gemein­same Erklärung
4.Fall­bei­spiele
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit und Ver­hältnis zu anderen Abkommen
6.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Bei­lage 1
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Das Abkommen vom 29. Juni 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
 
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Das am 29. Juni 2015 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ungarn steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen, sowie der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik.
Gegenstand des Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD, zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Ungarn Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.
Zusätzlich zum Abkommen wurden eine gemeinsame Erklärung vereinbart sowie Fallbeispiele erarbeitet. In der gemeinsamen Erklärung wird festgehalten, dass die im DBA verankerten ungarischen Verpflichtungen vereinbar sind mit EU-Recht. Des Weiteren wird festgehalten, dass aufgrund des nun bestehenden Informationsaustausches keine Einschränkungen der EWR-Grundfreiheiten gerechtfertigt sind. Die Fallbeispiele dienen den Anwendern des DBA zum Verständnis und Orientierung und beinhalten Fallkonstellationen in Verbindung mit der ungarischen CFC-Gesetzgebung mit besonderen Blick auf liechtensteinische Vermögensstrukturen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Steuerverwaltung
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Vaduz, 18. August 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 29. Juni 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Vermeidung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zu unterbreiten.
LR-Systematik
0..6
0..67.2
LGBl-Nummern
2015 / 321
Landtagssitzungen
02. Oktober 2015
Stichwörter
DBA, Liech­tens­tein-Ungarn
Dop­pel­bes­teue­rungs­ab­kommen (DBA), Liech­tens­tein-Ungarn
Ungarn, DBA mit Liechtenstein