Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 82
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Abkommen vom 15. Mai 2015 zwi­schen der Regie­rung des Fürs­tentum Liech­tens­tein und der Regie­rung von Geor­gien zur Ver­mei­dung der Dop­pel­bes­teue­rung und der Ver­mei­dung der Steu­er­ver­kür­zung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
2.Die Bes­tim­mungen des Abkom­mens im Einzelnen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit und Ver­hältnis zu anderen Abkommen
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
Bei­lage 1
Bei­lage 2
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Das Abkommen vom 15. Mai 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
 
5
Das am 15. Mai 2015 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Georgien steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen, sowie der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik.
Gegenstand des Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD, zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Georgien Rechnung getragen.
Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Steuerverwaltung
6
Vaduz, 18. August 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 15. Mai 2015 zwischen der Regierung des Fürstentum Liechtenstein und der Regierung von Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Vermeidung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zu unterbreiten.
LR-Systematik
0..6
0..67.2
LGBl-Nummern
2016 / 491
Landtagssitzungen
02. Oktober 2015
Stichwörter
DBA, Liech­tens­tein-Georgien
Dop­pel­bes­teue­rungs­ab­kommen (DBA), Liech­tens­tein-Georgien
Geor­gien, DBA mit Liechtenstein