Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Bnr. 166/2015 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen)
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Die elektronische Rechnungsstellung bezieht sich auf den Prozess der Erstellung, Übertragung und des Empfangs von Rechnungen in einem strukturierten Format, welches es ermöglicht diese automatisch und elektronisch zu verarbeiten. Der Übergang zu einer papierlosen öffentlichen Verwaltung ist ein wichtiges Ziel der Europäischen Union. Die elektronische Rechnungsstellung leistet dazu einen grossen Beitrag. Ziel der Richtlinie 2014/55/EU ist es für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, eine übermässig hohe Komplexität zu vermeiden und den Wirtschaftsbeteiligten, die momentan je nach EWR-Vertragsstaat unterschiedliche elektronische Rechnungsstellungssysteme verwenden müssen, zusätzliche Betriebskosten zu ersparen. Sie wird ebenfalls dazu beitragen, in Europa die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung zu stärken. Die Richtlinie zielt deshalb darauf ab, die Nutzung von e-Rechnungen in Europa zu vereinfachen und damit auch die Verbreitung dieser zu unterstützen, indem die Barrieren, die aus der unzureichenden Interoperabilität zwischen den verschiedenen Systemen existieren, beseitigt werden. Sie sieht vor, dass die zuständige europäische Normungsorganisation eine neue europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung erarbeiten wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Fachstelle öffentliches Auftragswesen
Amt für Umwelt
Amt für Bau und Infrastruktur
Schulamt
Landespolizei
Amt für Personal und Organisation
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Vaduz, 18. August 2015
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 166/2015 vom 11. Juni 2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Am 11. Juni 2015 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie sieht eine Frist bis zum 27. November 2018 vor, innerhalb derer die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsvorschriften zu erlassen haben.