Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 88
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Organismengesetzes aufgeworfenen Fragen  
 
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Aufgrund verschiedener Änderungen im EWR-rechtlichen Umfeld sowie des schweizerischen Organismenrechts ist eine Anpassung des liechtensteinischen Organismengesetzes notwendig. Insbesondere sind aufgrund der Einbindung Liechtensteins in den schweizerischen Wirtschaftsraum jene schweizerischen Bestimmungen nachzuvollziehen, welche den Warenverkehr betreffen.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen vorwiegend Regelungen im Umgang mit gewissen gebietsfremden Organismen. So darf zukünftig mit bestimmten gebietsfremden Organismen, bei welchen ein erwiesenes Schadenpotenzial für die Umwelt besteht, nur noch in geschlossenen Systemen umgegangen werden.
Die Bedingungen für den Umgang mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren sollen hingegen - unter Berücksichtigung des jeweiligen Gefahrenpotenzials - gelockert werden. So soll eine Bewilligung für Freisetzungsversuche nur noch für solche gebietsfremde wirbellose Kleintiere nötig sein, die für den direkten Umgang in der Umwelt bestimmt sind.
Aushub, der mit invasiven gebietsfremden Organismen belastet ist, darf nach geltender Rechtslage nur am Entnahmeort verwertet werden. Den aktuellen Erkenntnissen und der Vollzugspraxis Rechnung tragend, sollen alternativ auch andere Entsorgungslösungen möglich sein, welche eine Weiterverbreitung von invasiven gebietsfremden Organismen ausschliessen.
Die Regierung nimmt mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zu verschiedenen anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage aufgeworfenen Fragen Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amt für Gesundheit
Stabsstelle EWR
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Vaduz, 25. August 2015
LNR 2015-1022
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Organismengesetzes (BuA Nr. 41/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 12. Juni 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Organismengesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 21. April 2015, Nr. 41/2015). Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Im Zuge der Beratungen durch den Landtag wurde aber insbesondere die Lockerung der Bewilligungspflicht für das Inverkehrbringen und für Freisetzungsversuche mit wirbellosen Kleintieren kritisch betrachtet. Zudem wurden Fragen zur bisherigen Vollzugspraxis, zur Neophytenproblematik bei der Deponie Schaan, zur konkreten Ausgestaltung von Massnahmen in der Praxis und zur Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und mit den Gemeinden gestellt. Nachfolgend nimmt die Regierung zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2015 / 291
Landtagssitzungen
01. Oktober 2015
Stichwörter
EG-Richt­linie 2001/18/EG (absicht­liche Frei­set­zung gene­tisch verän­derter Organismen)
EG-Richt­linie 2009/41/EG (Anwen­dung gene­tisch verän­derter Mikro­or­ga­nismen in geschlos­senen Systemen)
Inva­sive gebiets­fremde Orga­nismen, Abän­de­rung Organsimengesetz
Inver­kehr­bringen von gebiets­fremden Orga­nismen, Abän­de­rung Organismengesetz
Land­wirt­schaft, Gentechnik
Neo­bio­ta­pro­ble­matik, Abän­de­rung Organismengesetz
Neo­phy­ten­pro­ble­matik, Abg­än­de­rung Organismengesetz
Orga­nis­men­ge­setz, Abän­de­rung (Neobiotaproblematik)