Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 98
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der Eintretensdebatte und ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wurden von den Abgeordneten zwei Fragen bzw. Anregungen vorgebracht. Diese betrafen einerseits die Frage des Äusserungsrechts bzw. der Äusserungspflicht des Informationsinhabers und andererseits die Thematik, was mit den vom Informationsinhaber übermittelten Informationen passiert, sofern der Vollzug der Amtshilfe nicht genehmigt wird. Diese beiden Punkte werden im Rahmen dieser Stellungnahme behandelt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Verwaltungsgerichtshof
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
5
Vaduz, 22. September 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (BuA Nr. 74/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 4. September 2015 wurde die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "2. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die beiden im Rahmen der Eintretensdebatte sowie der ersten Lesung zu den zu einzelnen Artikeln gestellten Fragen und Anregungen näher eingehen.
LR-Systematik
9
95
952
LGBl-Nummern
2015 / 337
Landtagssitzungen
05. November 2015
Stichwörter
Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz (FMAG ), Abän­de­rung iS Zusam­men­ar­beit mit aus­län­di­schen Behörden
FMAG (Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz), Abän­de­rung iS Zusam­men­ar­beit mit aus­län­di­schen Behörden
Infor­ma­ti­ons­über­mitt­lung an aus­län­di­schen Behörden, Abän­de­rung des Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz (FMAG )
Wert­pa­pier­auf­sicht, Zusam­men­ar­beit mit aus­län­di­schen Behörden