Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung der gegenständlichen Regierungsvorlage im Landtag wurde eine Frage zum fehlenden Gegenrecht mit der Schweiz sowie eine Frage im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Anhang M der Vaduzer Konvention gestellt. Die Regierung nimmt nachstehend zu diesen beiden Punkten Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 19. Januar 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes (BuA Nr. 85/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 2. Oktober 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Treuhändergesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurde von den Landtagsabgeordneten eine Frage im Zusammenhang mit dem fehlenden Gegenrecht mit der Schweiz sowie eine Frage zur Veröffentlichung des Anhangs M der Vaduzer Konvention aufgeworfen. Auf diese Fragen wird, sofern sie nicht bereits durch den Regierungschef anlässlich der ersten Lesung im Landtag beantwortet wurden, nachstehend näher eingegangen.