Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014"
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Als Teil seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) leistet Liechtenstein Finanzbeiträge im Rahmen des "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014". Weil die Verpflichtungsperiode (2009-2014) nicht mit der Auszahlungsperiode identisch ist, werden voraussichtlich noch bis 2017 Zahlungen fällig werden. Von Seiten der EU wird der EWR-Finanzierungsmechanismus auch als Eintrittsgebühr zum Binnenmarkt gesehen. Die Solidaritätsbeiträge der EWR/EFTA-Staaten über den EWR-Finanzierungsmechanismus werden von der EU als unabdingbare Voraussetzung für den Marktzugang der EWR/EFTA-Staaten erachtet. Grundlage für die Beiträge der EWR/EFTA-Staaten im Rahmen des "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" ist das Übereinkommen mit der EU betreffend diesen Finanzierungsmechanismus.
Die Beitragskosten der EWR/EFTA-Staaten werden im Verhältnis ihrer Bruttoinlandprodukte (BIP) jährlich anhand der aktuell vorliegenden Zahlen neu berechnet. Aufgrund der vergleichsweise positiven BIP-Entwicklung in den vergangenen Jahren und der damit zusammenhängenden höheren Beitragszahlungen Liechtensteins zeichnet sich ab, dass der bestehende Verpflichtungskredit von EUR 10'062'000 nicht ausreichen wird, um den Beitragsverpflichtungen Liechtensteins im Rahmen des "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" für die gesamte Programmperiode nachzukommen.
Es wird daher ein Ergänzungskredit in Höhe von EUR 660'000 beantragt. Dieser Betrag entspricht gemäss den Schätzungen des Financial Mechanism Office (FMO) den zusätzlich erforderlichen Zahlungen Liechtensteins bei einer Ausschöpfung des EWR-Finanzierungsmechanismus von 93%. Die aktuellen Schätzungen des FMO gehen derzeit von einer Absorbierungsrate von ca. 91% aus. Dafür würde ein Ergänzungskredit in Höhe von EUR 400'000 benötigt werden. Um das relativ unwahrscheinliche Szenario einer schlussendlich höheren Absorbierungsrate des EWR-Finanzierungsmechanismus zu berücksichtigen, wird vorgeschlagen, beim Ergänzungskredit zur Sicherheit von einer 2% höheren Absorbierungsrate und daher von einer 93%igen Ausschöpfung des EWR-Finanzierungsmechanismus auszugehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Liechtenstein in jedem Fall seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Liechtensteinische Mission in Brüssel
Stabsstelle EWR
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 23. August 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" zu unterbreiten.
Als Teil seiner EWR-Mitgliedschaft leistet Liechtenstein Finanzbeiträge im Rahmen des "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014". Weil die Verpflichtungsperiode (2009-2014) nicht mit der Auszahlungsperiode identisch ist, werden voraussichtlich noch bis 2017 Zahlungen fällig werden. Von Seiten der EU wird der EWR-Finanzierungsmechanismus auch als Eintrittsgebühr zum Binnenmarkt gesehen. Die Solidaritätsbeiträge der drei EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein über den EWR-Finanzierungsmechanismus werden von der EU als unabdingbare Voraussetzung für den Marktzugang der EWR/EFTA-Staaten erachtet. Grundlage für die Beiträge der EWR/EFTA-Staaten im Rahmen des "EWR--
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Finanzierungsmechanismus 2009-2014" ist das Übereinkommen mit der EU betreffend diesen Finanzierungsmechanismus.
1Die Beitragskosten der EWR/EFTA-Staaten werden im Verhältnis ihrer Bruttoinlandprodukte (BIP) jährlich anhand der aktuell vorliegenden Zahlen neu berechnet. Aufgrund der vergleichsweise positiven BIP-Entwicklung in den vergangenen Jahren zeichnet sich ab, dass der bestehende Verpflichtungskredit von EUR 10'062'000
2 nicht ausreichen wird, um den Beitragsverpflichtungen Liechtensteins im Rahmen des "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" für die gesamte Programmperiode nachzukommen.
Die EFTA-interne Kostenverteilung für den "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" beruht auf dem Verhältnis der BIPs der EWR/EFTA-Staaten zueinander. Diese Verhältnisse werden jährlich anhand der aktuellen BIP-Zahlen neu berechnet, so dass zu Beginn einer Programmperiode des EWR-Finanzierungsmechanismus keine exakten Anteile der einzelnen EWR/EFTA-Staaten festgelegt werden können.
Gemäss dem Protokoll 38B
3 zum EWR-Abkommen über den "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" bzw. dem Beschluss (Nr. 3/2010) des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten zur internen Kostenverteilung zwischen den EWR/EFTA-Staaten wird die Gesamthöhe der finanziellen Beiträge in fünf jährliche Tranchen aufgeteilt. Dies bedeutet in der Praxis allerdings nicht, dass in jedem Jahr ein fixer Gesamtbetrag ausbezahlt wird. Vielmehr orientieren sich die ausbezahlten Beträge an der Entwicklung der Umsetzung des Finanzierungsme-
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chanismus. Dies führt dazu, dass die Zahlungen im Rahmen des EWR-Finanzierungsmechanismus üblicherweise in einer Art "Gauss'schen Glockenkurve" zu- und dann wieder abnehmen. Der Grund hierfür ist, dass zunächst jeweils die Projekte bzw. Programme erarbeitet und sodann deren Realisierung mit den begünstigten Staaten verhandelt werden müssen. Erst dann können die Zahlungen zur Umsetzung der Projekte bzw. Programme, zumeist erst in der zweiten Hälfte der Verpflichtungsperiode, erfolgen. In den ersten Jahren fallen bescheidenere Beträge für die Verwaltung des Finanzierungsmechanismus an. Im Fall des "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" wurden die ersten Zahlungen im Jahr 2010 geleistet. Entsprechend ist die Auszahlungsperiode auch nicht mit der Verpflichtungsperiode identisch. Da die Umsetzung der entsprechenden Projekte bzw. Programme und somit die Beitragszahlungen jeweils über die Verpflichtungsperiode hinaus andauern, werden die letzten Zahlungen betreffend den "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" voraussichtlich erst im Jahr 2017 fällig werden. Dabei sind die EWR/EFTA-Anteile von Norwegen, Island und Liechtenstein an eine der Tranchen und nicht an ein bestimmtes Auszahlungsjahr gebunden. Das heisst, dass ein bestimmter EWR/EFTA-Anteil (z.B. für das Jahr 2009) gilt, bis die jeweilige Tranche des Finanzierungsmechanismus ausgeschöpft ist. Sobald eine Tranche aufgebraucht ist, wird zur nächsten Tranche und zur Verwendung des nächsten EWR/EFTA-Anteils (z.B. für das Jahr 2010) übergegangen.
Der ursprüngliche Verpflichtungskredit von EUR 10 Mio.
4 für die Beteiligung am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" basierte auf der Annahme, dass der liechtensteinische EWR/EFTA-Anteil durchschnittlich 1.01% (= Anteil im Jahr 2007) beträgt. Der tatsächliche BIP-basierte EWR/EFTA-Anteil Liechtensteins lag für die Jahre 2009-2014 (d.h. für die entsprechenden Finanzierungstranchen) -
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allerdings durchgehend über den damals angenommenen 1.01%. Dies führte zu den in der folgenden Tabelle zusammengefassten bisher geleisteten Beitragszahlungen Liechtensteins im Rahmen des "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" in den Auszahlungsjahren 2010-2016:
Auszahlungsjahr | Beitrag Liechtensteins
| kumulierte Beiträge Liechtensteins |
2010 | EUR 17'246 | EUR 17'246 |
2011 | EUR 63'498 | EUR 80'744 |
2012 | EUR 334'834 | EUR 415'578 |
2013 | EUR 1'324'075 | EUR 1'739'653 |
2014 | EUR 2'801'396 | EUR 4'541'049 |
2015 | EUR 3'229'733 | EUR 7'770'782 |
2016 (Stand Anfang August) | EUR 1'236'518 | EUR 9'007'300 |
Total | EUR 9'007'300 | |
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1 | Siehe Bericht und Antrag Nr. 90/2010. |
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2 | Siehe Bericht und Antrag Nr. 90/2010 zur Beteiligung Liechtensteins am EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014 (Verpflichtungskredit von EUR 10 Mio.) sowie Bericht und Antrag Nr. 6/2014 zur EWR-Erweiterung auf Kroatien (Ergänzungskredit von EUR 62'000). |
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3 | Vgl. Bericht und Antrag Nr. 90/2010. |
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4 | Siehe Bericht und Antrag Nr. 90/2010. |
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