Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die abänderung des asylgesetzes (Asylg) sowie des gesetzes über die ausländer (ausländergesetz, Aug) aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung der Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des Asylgesetzes (AsylG) und die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) wurden an der Landtagssitzung vom 10. Juni 2016 einige grundsätzliche sowie mehrere Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
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Vaduz, 23. August 2016
LNR 2016-1163
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Asylgesetzes (AsylG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (BuA Nr. 70/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 10. Juni 2016 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage Nr. 70/2016 betreffend die Abänderung des Asylgesetzes (AsylG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz, AuG) beraten. Die Vorlage wurde überwiegend begrüsst. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten Fragen zu einzelnen Artikeln in den Gesetzesvorlagen und einige allgemeine Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
Rein redaktionelle oder marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.