Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Verfahrenshilferechts aufgeworfenen Fragen
(Teil 2: Verfahrensrechtliche Anpassungen)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Reform des Verfahrenshilferechts (Teil 2: Verfahrensrechtliche Anpassungen), welche am 10. Juni 2016 stattgefunden hat, wurde die Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst.
Gleichzeitig wurden bereits in der Eintretensdebatte diverse inhaltliche Fragen und Diskussionspunkte aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend ausführlich dazu Stellung.
Die Fragen und Diskussionspunkte betreffen u.a. die verlängerte Verjährungsfrist, die notwendigen vorzulegenden Unterlagen bzw. Dokumente bei Einreichung des Verfahrenshilfeantrags und des Vermögensbekenntnisses sowie die Übergangsbestimmungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Staatsgerichtshof
Staatsanwaltschaft
Landeskasse
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
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Vaduz, 30. August 2016
LNR 2016-1085
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Verfahrenshilferechts (Teil 2: Verfahrensrechtliche Anpassungen, BuA Nr. 69/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 10. Juni 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 69/2016 zur Reform des Verfahrenshilferechts (Teil 2: Verfahrensrechtliche Fragen) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Der gegenständliche zweite und letzte Reformschritt im Verfahrenshilferecht mit den entsprechenden verfahrensrechtlichen Ergänzungen ist - wie bereits der erste Reformschritt, welcher Anpassungen des Anwaltstarifs und die Einführung der Verfahrenshilfe für juristische Personen vorsah und mit 1. Januar 2016 in Kraft trat - im Landtag auf sehr positive Zustimmung gestossen.
Nichtsdestotrotz wurden seitens der Landtagsabgeordneten bereits in der Eintretensdebatte diverse inhaltliche Fragen gestellt und verschiedentliche Diskussi-
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onspunkte aufgeworfen. Diese Fragen und Themenbereiche werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, nachfolgend detailliert beantwortet.