Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 116
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau des Stützpunktes des Liechtensteinischen Roten Kreuzes in Vaduz
 
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Das Liechtensteinische Rote Kreuz (LRK) beantragt mit Gesuch vom 1. Juli 2016 (angepasst am 18. August 2016) einen Baukostenzuschuss in der Höhe von CHF 2'300'000 für die Errichtung eines neuen Stützpunktgebäudes an der Wuhrstrasse 30 in Vaduz. Die ermittelten Anlagekosten belaufen sich auf gesamthaft CHF 4'600'000 inkl. MwSt. (Preisbasis April 2016). Da der im Jahr 1978 unmittelbar neben dem Landesspital Vaduz bezogene LRK-Stützpunkt den heutigen Erfordernissen nicht mehr genügt und am heutigen Standort keine Um- und Erweiterungsbauten möglich sind, soll gemeinsam mit einem weiteren Neubauprojekt der Gemeinde Vaduz an betrieblich und verkehrstechnisch guter Lage ein neuer Stützpunkt errichtet werden.
Die Regierung anerkennt auf der Grundlage nachfolgender Ausführungen das landesweite Interesse des Projekts, welches gemäss Art. 1b Abs. 2 des Subventionsgesetzes (LGBl. 1991 Nr. 71) nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht den Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen ist. Auf der Grundlage weiterer Bestimmungen des Subventionsgesetzes (Art. 6 betreffend Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Bauvorhabens) und im Hinblick auf eine einheitliche Handhabung der Vergaben von Subventionsbeiträgen beantragt die Regierung beim Hohen Landtag, einer Subvention von 50 % der veranschlagten Kosten von CHF 4'600'000 inkl. MwSt., das sind CHF 2'300'000 inkl. MwSt., zuzustimmen.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Gesundheit
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 30. August 2016
LNR 2016-1090
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau des Stützpunktes des Liechtensteinischen Roten Kreuzes in Vaduz zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Liechtensteinische Rote Kreuz (LRK) wurde auf Initiative I.D. Fürstin Gina von Liechtenstein im Jahr 1945 gegründet und hat die Rechtsform eines Vereins. Als Mitglied der Internationalen Rotkreuz-Gemeinschaft versieht das LRK seine Aufgaben im Inland und in der Auslandshilfe. Zu den Aufgaben im Inland zählen der Rettungsdienst, die Mütter- und Väterberatung, die Führung des Kinderheims Gamander sowie der Blutspendedienst in Zusammenarbeit mit den Samaritervereinen des Landes.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben dient dem LRK das in unmittelbarer Nachbarschaft des Landesspitals im Jahre 1978 in Betrieb genommene Gebäude Heiligkreuz 25 in Vaduz. Da das bestehende Stützpunktgebäude des LRK den heute gestellten
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betrieblichen und baulichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird, hat sich das LRK für die Errichtung eines Neubaus an der Wuhrstrasse 30 in Vaduz entschlossen. Das Gebäude soll im Baurecht mittels Stockwerkeigentum auf der gemeindeeigenen Vaduzer Parzelle Nr. 2469 (heutiger Werkbetrieb der Gemeinde Vaduz) entstehen. Gleichzeitig plant auch die Gemeinde Vaduz, zusätzliche Verwaltungsräume auf dem Areal mitzurealisieren.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 400
Landtagssitzungen
28. September 2016
Stichwörter
Liech­tens­tei­ni­sches Rotes Kreuz, Neubau Stütz­punkt (Verpflichtungskredit)
LRK (Liech­tens­tei­ni­sches Rotes Kreuz), Ver­pflich­tungs­kredit Neubau Stützpunkt
Ver­pflich­tungs­kredit Neubau Stütz­punkt des Liech­tens­tei­ni­schen Roten Kreuzes