Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen
4
Anlässlich der Sitzung vom 1. September 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Steuergesetzes in erster Lesung beraten. Gegenstand dieser Gesetzesvorlage bildet insbesondere die Umsetzung von Massnahmen aus dem Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD sowie der G20 Staaten, dessen Ziel es ist, gegen die so genannte Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung vorzugehen.
Die von der Regierung im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden vom Landtag begrüsst und er hat dem Eintreten auf die Vorlage zugestimmt.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom Regierungschef nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Offen geblieben war die Frage zur heutigen Praxis der Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Erteilung von verbindlichen Auskünften, auf die sich die Steuerpflichtigen berufen können (sog. "Rulings"). In der Stellungnahme werden entsprechende Ausführungen vorgenommen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Steuerverwaltung
5
Vaduz, 27. September 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (BuA Nr. 91/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 1. September 2016 wurde die Abänderung des Steuergesetzes in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war mit 21 Stimmen unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es grundsätzliche Fragen. Mit Ausnahme von Fragen zu Steuerrulings wurden die aufgeworfenen Fragen vom Regierungschef im Rahmen der Eintretensdebatte beantwortet. Keine Fragen gab es zu den Gesetzesbestimmungen.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "2. Fragen" die gestellten Fragen zu Steuerrulings beantworten.
Zudem hat eine nochmalige Prüfung der Regierungsvorlage ergeben, dass Art. 124 Abs. 2 zu ergänzen ist.