Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 1. September 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Diese Fragen betrafen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen/Aufgaben der FMA sowie die Höhe des Staatsbeitrags, die Personalsituation der FMA sowie die grundsätzliche Frage der Zuständigkeit für Regulierungsarbeiten.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 27. September 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (BuA Nr. 78/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 1. September 2016 wurde die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Während keine Fragen zu den einzelnen Artikeln der Vorlage vorgebracht wurden, stellten sich einzelne Grundsatzfragen, welche mit dieser Stellungnahme beantwortet werden, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.