Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 127
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.PRIIP-Durch­füh­rungs­ge­setz; PRIIP-DG
2.Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz (FMAG)
3.Invest­ment­un­ter­neh­mens­ge­setz (IUG)
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung(EU) NR. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Durchführungsgesetz; PRIIP-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags Nr. 79/2016 betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) (PRIIP-Durchführungsgesetz; PRIIP-DG) am 1. September 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Im Rahmen der Behandlung der Vorlage wurden Fragen zu einzelnen Bestimmungen aufgeworfen.
Allgemein wurde die Frage nach den personellen und finanziellen Konsequenzen der FMA in Bezug auf die Inkraftsetzung der PRIIP-VO (EU) Nr. 1286/2014 gestellt. Zudem wurden Fragen im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung, der Bussenhöhe und dem Adressat, an den die Bussen zu entrichten sind, gestellt. Auf diese Fragen wird im Rahmen der gegenständlichen Vorlage näher eingegangen.
Ergänzend wird auf Anregung des Liechtensteiner Anlagefondsverbandes eine Anpassung des Investmentunternehmensgesetzes (IUG; LGBl. 2016 Nr. 45) in die Vorlage aufgenommen. Diese Anpassung ist erforderlich, damit die Anforderungen der PRIIP-VO (EU) Nr. 1286/2014 für Investmentunternehmen nicht schon zum 31. Dezember 2016, sondern erst zum 31. Dezember 2019 gelten. Die diesbezügliche Grundlage findet sich in den Schlussbestimmungen (Art. 32) der PRIIP-VO (EU) Nr. 1286/2014.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 27. September 2016
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) (PRIIP-Durchführungsgesetz; PRIIP-DG) und die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 79/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 1. September 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) (PRIIP-Durchführungsgesetz; PRIIP-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Abgeordneten Fragen zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage aufgeworfen. Sofern diese Fragen vom Regierungschef nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert und Ergänzungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.
LR-Systematik
9
95
954
9
95
952
9
95
951
LGBl-Nummern
2016 / 515
2016 / 514
2016 / 513
Landtagssitzungen
04. November 2016
Stichwörter
Anla­ge­pro­dukte, ver­packte, Tranz­pa­renz für Kleinanleger
EU-Ver­ord­nung Nr. 1286/2014 (PRIIP-VO)
Klein­an­leger, Trans­pa­renz für ver­packte Anlageprodukte
PRIIP-VO (EU) Nr. 1286/2014