Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz, PolG) (Sanitätsnotruf) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Sanitätsnotruf) wurden an der Landtagssitzung vom 1. September 2016 verschiedene Fragen zur künftigen Betreuung der Notrufnummer durch die Landespolizei aufgeworfen. Diese betrafen im Wesentlichen die Ressourcen bei der Landespolizei, mögliche Interessenskonflikte der Einsatzdisponenten aufgrund der Ermittlungs- und Anzeigepflicht der Landespolizei gemäss Strafprozessordnung, die Kosten bzw. Einsparungen der Verlagerung der Notrufnummer in die Einsatzzentrale der Landespolizei sowie die Sicherstellung der Datenschutzerfordernisse. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landespolizei
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 27. September 2016
LNR 2016-1333
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz, PolG) (Sanitätsnotruf) (BuA Nr. 94/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 1. September 2016 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 94/2016 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Sanitätsnotruf) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 24 Stimmen unbestritten. In der Eintretensdebatte wurden verschiedene Fragen zur künftigen Betreuung der Notrufnummer durch die Landespolizei aufgeworfen. Diese betrafen im Wesentlichen die Ressourcen bei der Landespolizei, mögliche Interessenskonflikte der Einsatzdisponenten aufgrund der Ermittlungs- und Anzeigepflicht der Landespolizei gemäss Strafprozessordnung, die Kosten bzw. Einsparungen der Verlagerung der Notrufnummer in die Einsatzzentrale der Landespolizei sowie die Sicherstellung der Datenschutzerfordernis-
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se. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.